Integrationsagenturen (IA) und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit
Nordrhein-Westfalen fördert Integrationsagenturen und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit mit bis zu 90 % der Ausgaben, Anträge jederzeit online möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe, Stärkung des Miteinanders und Unterstützung Betroffener bei Antidiskriminierungsarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Maßnahmenbezogene Personal-, Honorar- und Sachausgaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Anlagen nach Richtlinie
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Bürgerschaftliches Engagement
- Interkulturelle Öffnung
- Sozialraumorientierte Arbeit
- Antidiskriminierungsarbeit
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben den Betrieb von Integrationsagenturen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie von Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder Vereine, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW sind. Ziel der Förderung ist die Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe, die Stärkung respektvollen Miteinanders in lokalen Sozialräumen sowie die qualifizierte Begleitung Betroffener bei Antidiskriminierungsfragen. Die Mittel können jederzeit online beantragt werden und werden im Rahmen eines webbasierten Antragsverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 36 – Kompetenzzentrum für Integration, bewilligt. Die Verfügung über die Fördergelder erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 10. Dezember 2024 und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen (ANBest-P).
Förderfähig sind Personalausgaben für Integrationsfachkräfte und Koordinator:innen, pauschale Sachausgaben sowie maßnahmenbezogene Personal-, Honorar- und Sachkosten ab 5 000 Euro je Maßnahme und Haushaltsjahr. Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich an vier Handlungsfeldern: bürgerschaftliches Engagement, interkulturelle Öffnung, sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Als Bewertungskriterien dienen bürgerschaftliches Engagement, Interkulturelle Öffnung, Sozialraumorientierung und fachlich fundierte Antidiskriminierungsarbeit. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, Anlagen gemäß Richtlinie, eine Projektbeschreibung sowie einen Finanzierungsplan. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Interessierte Mitgliedsverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen erhalten detaillierte Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragsmodalitäten über das Onlineportal Integration.web NRW.
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