Zuschuss

Integrationsbeauftragte (VwV IB)

Förderung der Beschäftigung kommunaler Integrationsbeauftragter in Baden-Württemberg mit Zuschuss bis zu 20.000 € jährlich (je nach Einwohnerzahl). Anträge jährlich bis 15.11. möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: Bis zu 20.000 € jährlich
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Das Programm unterstützt Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in Baden-Württemberg bei der Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen im Bereich Integration, indem es einen Zuschuss für die Beschäftigung einer Integrationsbeauftragten oder eines Integrationsbeauftragten gewährt.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für Integrationsbeauftragte

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigte Kommunen in Baden-Württemberg
  • Die/der Integrationsbeauftragte muss über ein abgeschlossenes Studium oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterschriebener Antrag (PDF)
  2. Ausgefülltes Antragsformular (xlsx)

Beschreibung

Das Programm VwV Integrationsbeauftragte richtet sich an Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg. Es unterstützt die nachhaltige Entwicklung kommunaler Integrationsstrukturen durch die Förderung einer Vollzeitstelle oder Teilzeitstelle (mindestens 0,5 VZÄ) einer:m geschulten Integrationsbeauftragten. Als zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle übernimmt diese:r den Aufbau und die Pflege von Integrationsnetzwerken, die Erstellung und Fortführung kommunaler Integrationspläne, die interkulturelle Öffnung der Verwaltung sowie die Information zuständiger Gremien. Mit dem Fokus auf den Themenfeldern Migration, Arbeit und Soziales trägt das Programm zur zielgerichteten Steuerung vor Ort bei und fördert eine systematische Abstimmung aller integrationspolitischen Akteur:innen.

Gefördert werden ausschließlich die Personalkosten für die Integrationsbeauftragte:n, wobei Kommunen ab 20 000 Einwohner:innen einen jährlichen Zuschuss von bis zu 20 000 € für eine Vollzeitstelle erhalten (Teilzeitstellen werden anteilig bezuschusst). Das Programm sieht eine Projektlaufzeit von 12 Monaten vor und richtet sich an Bewerber:innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium oder vergleichbarem Abschluss. Anträge sind jährlich bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum elektronisch beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen. Notwendig sind ein unterschriebener PDF-Antrag sowie das ausgefüllte Antragsformular im XLSX-Format. Bewilligt werden die Zuwendungen durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Verwaltungsvorschrift VwV Integrationsbeauftragte und orientiert sich an den Themenfeldern Migration, Arbeit und Soziales. Eine postalische Einreichung ist nicht erforderlich.

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