Integrationschancen für Kinder und Familien (IfKuF)
Landesprogramm IfKuF des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der Konzepte „griffbereitMINI“, „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ für Kommunen mit Kommunalem Integrationszentrum. Anträge jährlich bis 31.01. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausbau der Konzepte „griffbereitMINI“, „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch Qualifizierung von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern sowie Einrichtung neuer Gruppenangebote für Familien mit Einwanderungsgeschichte.
Förderfähige Ausgaben
- Qualifizierung von Elternbegleiter:innen
- Einrichtung und Betrieb von Gruppenkonzepten
- Materialausstattung für Gruppenangebote
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalaufwand für Fachkräfte außerhalb der Zielgruppe
- Werbemaßnahmen (Flyer, Plakate)
- Ausflüge und Reisekosten
- Ehrenamtspauschalen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunen mit einem Kommunalen Integrationszentrum
- Antragstellung bis 31.01. des Haushaltsjahres
- Elektronische Antragstellung über integration.web
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Darstellung der Gesamtkosten
- rechtsverbindlich unterschriebener Antrag
Beschreibung
Das Landesprogramm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF) in Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen mit einem eingerichteten Kommunalen Integrationszentrum beim Ausbau und der Verstetigung der bewährten Konzepte „griffbereitMINI“, „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“. Ziel ist es, insbesondere Familien mit Einwanderungsgeschichte frühzeitig in Bildungsprozesse einzubinden und Mehrsprachigkeit konsequent als Ressource zu fördern. Durch die Qualifizierung von Elternbegleiter:innen entsteht eine Brücke zwischen Familien und Bildungseinrichtungen, die auf vorurteilsreflektiertem und diversitätsorientiertem Handeln basiert. Zudem können neue Gruppenangebote eingerichtet werden, deren Betrieb und Materialausstattung über das Programm gefördert werden. Pro Kommune stehen hierfür bis zu 33.300 € zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt online über integration.web bis zum 31. Januar des jeweiligen Haushaltsjahres, die Projektdauer beträgt 12 Monate.
Die geförderten Ausgaben umfassen die Qualifizierung von Elternbegleiter:innen, den Aufbau und Betrieb von Gruppenkonzepten sowie die Bereitstellung erforderlicher Materialien. Nicht förderfähig sind Personalaufwendungen für Fachkräfte außerhalb der Zielgruppe, Werbemaßnahmen, Ausflüge, Reisekosten und Ehrenamtspauschalen. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, ein Finanzierungsplan sowie eine rechtsverbindlich unterschriebene Gesamtkostendarstellung einzureichen. Kommunen können die Umsetzung in Kooperation mit Dritten wie Migrant:innen-Selbstorganisationen oder Familienbildungsstätten gestalten und damit lokale Netzwerke stärken. Die Landesregierung fördert so chancengerechte Teilhabe und stärkt das Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe.
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