Zuschuss

Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung

Frühförderung und Familienbegleitung für Kinder im Alter von 0-6 Jahren bzw. bis 3 Monate nach Schuleintritt mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen durch private Behinderteneinrichtungen in Steiermark.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Die interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung soll durch möglichst früh einsetzende Arbeit mit dem Kind und seiner Familie unter Einbeziehung des gesamten Umfeldes und anderen Fachleuten ermöglichen, dass die Erziehenden und die Familie die Situation besser bewältigen lernen. Primärbehinderungen sollen beseitigt oder gelindert bzw. sich ergebende Sekundärbehinderungen oder Beeinträchtigungen vermieden werden.

Antragsberechtigt

  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Kind im Alter von 0-6 Jahren bzw. bis 3 Monate nach Schuleintritt
  • Verhaltensauffälligkeit oder Behinderung oder Entwicklungsverzögerung oder Behinderungsbedrohung

Beschreibung

In der Steiermark steht eine interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren (bzw. bis drei Monate nach Schuleintritt) mit Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten zur Verfügung. Die Leistung wird überwiegend in der häuslichen Umgebung erbracht; bei Bedarf erfolgt eine ambulante Betreuung in spezialisierten Frühförderstellen. Ziel ist es, durch frühzeitiges, ganzheitliches Zusammenwirken von Fachkräften aus Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereichen sowie dem familiären Umfeld Primärbehinderungen abzubauen, Sekundärprobleme zu vermeiden und Erziehungsberechtigte in ihrer Alltagsbewältigung nachhaltig zu stärken. Das Programm fördert neben der Gesundheit und der individuellen Entwicklung der Kinder auch die soziale Integration und das Wohlbefinden der gesamten Familie.

Die Förderung erfolgt unbefristet als Zuschuss an bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen, die über einen schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung verfügen. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung fachgerecht anbieten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme durch die Familien ist ein gültiger Bescheid sowie das Vorliegen von Behinderung, Entwicklungsverzögerung, Verhaltensauffälligkeiten oder einer Behinderungsbedrohung beim Kind. Dank der kontinuierlichen Fördermöglichkeit können Einrichtungen flexibel auf Bedarfe reagieren und eine verlässliche, qualitativ hochwertige Betreuung sicherstellen. Dieser Zuwendungsweg leistet einen wesentlichen Beitrag zur inklusiven Sozial- und Familienpolitik in der Region.

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