Internationale Berufs- und Schulungsaufenthalte (Raiffeisen-Stiftung)
Reisekostenzuschüsse für Kurzaufenthalte bei Unternehmen und Institutionen der genossenschaftlichen Organisation im Ausland zur Verbesserung der Berufschancen und des internationalen Austauschs im ländlichen Genossenschaftswesen.
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Förderkriterien
Förderziel
Zur Verbesserung der Berufschancen und des Austausches im internationalen ländlichen Genossenschaftswesen werden Reisekostenzuschüsse für Kurzaufenthalte bei Unternehmen und Institutionen der genossenschaftlichen Organisation und ihren Bildungseinrichtungen im Ausland gewährt.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einladung einer ausländischen Institution
- max. 35 Jahre
- Angehörigkeit zu einem genossenschaftlichen Unternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einladung einer ausländischen Institution
- Förderantrag
- Angaben zum Vorhaben (max. 6 Seiten)
Bewertungskriterien
- Formale Vollständigkeit
- Relevanz für das Genossenschaftswesen
- Nachhaltigkeitsaspekte (SDGs)
Beschreibung
Die Raiffeisen-Stiftung unterstützt mit dem Programm „Internationale Berufs- und Schulungsaufenthalte“ junge Fachkräfte und Auszubildende aus genossenschaftlichen Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Kurzaufenthalten im Ausland. Ziel ist es, die Berufschancen zu stärken und den Austausch im internationalen ländlichen Genossenschaftswesen zu fördern. Gefördert werden Schüler:innen, Auszubildende, Berufsschüler:innen, Fachschüler:innen, Studierende und Nachwuchskräfte unter 35 Jahren, sofern eine Einladung einer ausländischen Institution vorliegt. Als Zuschuss werden Reisekosten übernommen, wodurch Teilnehmer:innen Einblicke in Betriebe, Institutionen und Bildungseinrichtungen der genossenschaftlichen Organisation weltweit erhalten. Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Sinne der Sustainable Development Goals werden zusätzlich Impulse für zukunftsfähige Entwicklung im ländlichen Raum gesetzt.
Die Antragstellung ist jederzeit formlos in deutscher Sprache möglich. Notwendig sind die Einladung einer ausländischen Institution, ein Förderantrag und eine projektbezogene Beschreibung (maximal sechs Seiten). In dieser sollten Angaben zum Vorhaben, der geplanten Ablauf und die voraussichtlichen Reisekosten enthalten sein. Die Raiffeisen-Stiftung prüft Anträge auf formale Vollständigkeit, Relevanz für das Genossenschaftswesen und Nachhaltigkeitskriterien. Nach erfolgter Begutachtung durch den Vorstand erfolgt die endgültige Entscheidung durch das Kuratorium. Das unkomplizierte Verfahren ermöglicht es engagierten Nachwuchskräften, internationale Kompetenzen zu erwerben, Netzwerke aufzubauen und so den regionalen Wissensaustausch nachhaltig zu stärken.
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