Zuschuss

Internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff

Förderung internationaler Forschungs- und Innovationsprojekte zum Thema grüner Wasserstoff in verschiedenen Modulen. Einreichung von Projektskizzen über das easy-Online-System jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 50% - 100%

Förderziel

Unterstützung internationaler Forschungs- und Innovationsprojekte zur Erforschung von grünem Wasserstoff entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch Aufbau und Vertiefung internationaler Kooperationen in modular strukturierten Förderaufrufen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung
  • Mindestens eine internationale Kooperationspartnerin bzw. ein internationaler Kooperationspartner mit Letter of Intent (Module A–E)
  • Für Modul C: Beteiligung je einer deutschen und einer internationalen Hochschule/Forschungseinrichtung sowie je eines deutschen und eines ausländischen Unternehmens
  • Für Modul F (EUREKA): Beteiligung eines deutschen KMU sowie mindestens zweier EUREKA-Länder
  • Schriftliche Kooperationsvereinbarung im Verbundprojekt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Förmlicher Förderantrag (easy-Online)

Beschreibung

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgelegte Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in ausgewählten Modulen auch kommunale Gebietskörperschaften und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Ziel ist es, internationale Forschungs- und Innovationsvorhaben zum grünen Wasserstoff entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu realisieren. Die modulare Struktur umfasst Vernetzungs-, Pilot- und Verbundprojekte, Kompetenzzentren sowie EUREKA-Kooperationen. Projektskizzen können jederzeit über das elektronische easy-Online-System eingereicht werden. Die zweistufige Antragsbearbeitung gewährleistet eine gezielte Begutachtung in der Skizzenphase und eine anschließende Ausarbeitung formeller Förderanträge.

Eine Fördervoraussetzung ist die Präsenz einer Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstigen Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung. Zudem ist in allen Modulen mindestens eine internationale Kooperationspartner:in mit Letter of Intent einzubinden; in Modul C erfolgt die Zusammenarbeit auf Basis eines 2+2-Ansatzes mit je einer deutschen und einer ausländischen Hochschule/Forschungseinrichtung sowie je einem deutschen und einem ausländischen Unternehmen. Im EUREKA-Modul F sind deutsche KMU gemeinsam mit Partnern aus mindestens zwei weiteren EUREKA-Ländern gefordert. Die Förderquote liegt je nach Projektträger:in zwischen 50 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Bonus für KMU sowie eine Projektpauschale von 20 % bei nichtwirtschaftlichen Hochschulvorhaben ergänzen die Unterstützung. Durch die Förderung internationaler Netzwerke wird nicht nur der Technologietransfer gestärkt, sondern auch der Wissenstransfer zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig intensiviert.

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