Internationaler Markteintritt
Förderung für KMU in Wien zur internationalen Expansion. Anträge im Einreichzeitraum 01.01.2024–31.12.2026 möglich. Bis zu 50.000 € bei 50 % Förderquote.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz und Betriebsstätte in Wien, um neue Auslandsmärkte zu erschließen und sich dauerhaft international zu positionieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Reisekosten
- Dienstleistungen
- Immaterielle Investitionskosten wie Lizenzen und Konzessionen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Betriebsstätte in Wien
- Bestehendes kleines oder mittleres Unternehmen
- Mindestprojektkosten von 20.000 Euro
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Antragsbestätigung
- De-minimis-Erklärung
- Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Lebensläufe der Projektleitung
Bewertungskriterien
- Qualität und Innovationsgehalt des Vorhabens
- Nachhaltigkeit der internationalen Positionierung
- Qualifikation der Projektleitung
Beschreibung
Die Förderung „Internationaler Markteintritt“ richtet sich an bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Betriebsstätte in Wien, die ihre Geschäftsaktivitäten gezielt auf neue Auslandsmärkte ausdehnen möchten. Mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten ermöglicht das Programm eine Finanzierungsquote von bis zu 50 % und fördert Einzelvorhaben ab einer Mindestprojektgröße von 20.000 Euro. Pro Projekt können Zuschüsse von maximal 50.000 Euro gewährt werden. Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und langfristige Marktzugänge zu etablieren. Der Einreichzeitraum erstreckt sich vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026, mit Einreichstichtagen am 30.09.2025 und 15.01.2026.
Förderfähig sind Personalkosten, Reisekosten, externe Dienstleistungen sowie immaterielle Investitionen wie Lizenz- und Konzessionsgebühren. Ausgenommen bleiben laufende Betriebskosten. Entscheidende Bewertungskriterien umfassen die Innovationsqualität des Vorhabens, die Nachhaltigkeit der internationalen Positionierung sowie die Qualifikation der Projektleitung. Zur Antragstellung sind ein ausgefüllter Förderantrag inklusive Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, der letzte Jahresabschluss oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Lebensläufe der Projektleitung einzureichen. Eine unabhängige Jury begutachtet alle Einreichungen, wobei für Vorhaben unter qualifizierter Frauenleitung ein zusätzlicher Bonus von 5.000 Euro vorgesehen ist. Unternehmen profitieren während der Vorbereitung von kostenfreien Beratungen und Vernetzungsevents der Wirtschaftsagentur Wien.