Internationales Arbeitsstipendium Rom der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Einmonatiges internationales Arbeitsstipendium/Residenz in Rom für freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus Sachsen-Anhalt; Bewerbungsfrist 09.02.2026; Stipendium 1.500 € plus Mobilitätspauschale 500 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung eines einmonatigen Arbeitsaufenthalts in Rom zur Fortführung des kulturellen Dialogs zwischen Deutschland und Italien und anschließender Präsentation der Arbeitsergebnisse in einer Ausstellung.
Förderfähige Ausgaben
- Unterbringungskosten
- Auslandskrankenversicherung
- Reisekosten
- Stipendium
- Mobilitätspauschale
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
- Nachweis beruflicher Erfolge und künstlerischer Erfahrung
- Verfügbarkeit im Förderzeitraum
- Studierende ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Arbeitsproben
- Motivationsschreiben
- Nachweis des Wohnsitzes
Bewertungskriterien
- Künstlerische Qualität des Projekts
- Aussagekraft der Arbeitsproben
- Motivationsschreiben
Beschreibung
Das einmonatige internationale Arbeitsstipendium in Rom richtet sich an freischaffend tätige Künstler:innen aller Sparten mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Ziel ist die Fortführung des kulturellen Dialogs zwischen Deutschland und Italien in der Tradition von Johann Wolfgang von Goethe und Max Peiffer Watenphul. Während des Aufenthalts in den historischen Räumlichkeiten der Casa di Goethe in der Via del Corso können die Stipendiat:innen die inspirierende Atmosphäre Roms für ihre schöpferische Arbeit nutzen. Neben einem Stipendium in Höhe von 1.500 € werden eine Mobilitätspauschale von 500 € sowie die Übernahme von Unterbringungs-, Reise- und Auslandskrankenversicherungskosten gewährt. Der Zeitraum ist auf den 16. Juni bis 14. Juli 2026 festgelegt.
Bewerbungen sind ausschließlich online bis zum 9. Februar 2026 möglich und richten sich an erfahrene Künstler:innen mit nachgewiesenen beruflichen Erfolgen (Studierende sind ausgeschlossen). Zur vollständigen Bewerbung gehören Arbeitsproben, ein aussagekräftiges Motivationsschreiben sowie ein Nachweis des Wohnsitzes in Sachsen-Anhalt. Die Auswahl erfolgt durch den Stiftungsrat unter Einbeziehung des künstlerischen Beirats nach den Kriterien „künstlerische Qualität des Projekts“, „Aussagekraft der Arbeitsproben“ und „Motivation“. Die Präsentation der Ergebnisse ist im Anschluss an den Aufenthaltszeitraum in einer Ausstellung geplant und bietet die Möglichkeit, das während der Residenz entstandene Werk einem internationalen Publikum vorzustellen.
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