Internats- und Wohnheimförderung
Finanzielle Förderung von Internats- und Wohnheimkosten an den sorbischen Gymnasien in Bautzen und Cottbus für das Schuljahr 2025/26 und folgende. 90 % der Mietkosten werden erstattet, Antragstellung vor Abschluss des Mietvertrags.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des täglichen sorbischen Sprachgebrauchs und der kulturellen Identität von Kindern und Jugendlichen durch finanzielle Zuschüsse zu den Kosten für den Aufenthalt im Internat bzw. Wohnheim der sorbischen Gymnasien in Bautzen und Cottbus.
Förderfähige Ausgaben
- Internats- bzw. Wohnheimmiete
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufenthalt im Internat/Wohnheim an Wochentagen (Montag bis Freitag)
- Aktive Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben
- Regelmäßige Kommunikation in sorbischer Sprache (obersorbisch oder niedersorbisch)
- Antrag eingereicht vor Abschluss des Mietvertrags
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular zur Gewährung des Zuschusses
- Antrag auf Auszahlung des Zuschusses
Beschreibung
Die Internats- und Wohnheimförderung richtet sich an privatwohnende Schüler:innen der sorbischen Gymnasien in Bautzen und Cottbus/Chóśebuz und unterstützt das alltägliche sorbische Sprach- und Kulturerleben. In den Regionen Brandenburg und Sachsen erstattet die Stiftung für das sorbische Volk 90 % der Internats- bzw. Wohnheimmiete für das Schuljahr 2025/26 und folgende. Dieser Zuschuss schafft einen lebendigen sorbischen Lebensraum auf dem Campus, in dem Obersorbisch oder Niedersorbisch aktiv im Miteinander gepflegt wird. Ziel ist es, die kulturelle Identität von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken und die sorbische Sprache als gelebte Gemeinschaftssprache zu fördern. Die finanzielle Entlastung ermöglicht es, schulische Angebote mit sorbischem Profil intensiver wahrzunehmen und das Gemeinschaftsleben in Internat oder Wohnheim zu bereichern.
Voraussetzung für die Bewilligung ist der vorzeitige Eingang des Antrags bei der Stiftung vor Abschluss des Mietvertrags. Darüber hinaus müssen die Schüler:innen montags bis freitags im Internat oder Wohnheim leben, regelmäßig in sorbischer Sprache kommunizieren und aktiv am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen. Gefördert werden ausschließlich die Unterkunftskosten, die nachträglich auf Antrag erstattet werden. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung des Zuschusses sowie der Antrag auf Auszahlung des Zuschusses einzureichen. Die Frist endet unmittelbar vor Vertragsabschluss mit der jeweiligen Einrichtung. Die Stiftung für das sorbische Volk, getragen von Bund, Freistaat Sachsen und Land Brandenburg, übernimmt diese Förderung im Sinne ihrer langfristigen Aufgabe, sorbische Sprache, Kultur und Tradition in der Ober- und Niederlausitz zu bewahren und weiterzuentwickeln.
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