Internatsplatz-Förderung
Monatliche Unterstützung von bis zu 350 € für Bewohner:innen von NRW-Sportinternaten zur Begrenzung der Internatskosten auf maximal 300 € pro Monat. Bewerbung zweimal jährlich zum 30. April und 31. Oktober.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Entlastung von Nachwuchsleistungssportler:innen in NRW durch finanzielle Förderung ihrer Internatsplatzkosten, sodass ihnen nicht mehr als 300 € monatlich entstehen.
Förderfähige Ausgaben
- Internatskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Platz in einem NRW-Sportinternat
- Klassenstufe 8 bis Ende 10 oder ab Klasse 11 bis Schulabschluss
- Mitgliedschaft im Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2, Landeskader Plus oder entsprechendem World-Games-Nachwuchskader
- NRW-Bezug (Start für NRW-Verein, Trainingsmittelpunkt in NRW oder Lebensmittelpunkt in NRW)
Bewertungskriterien
- NRW-Bezug
- Kaderstatus
- Sportliche Perspektive
Beschreibung
Die Internatsplatz-Förderung der Sportstiftung NRW zielt darauf ab, den finanziellen Druck für Nachwuchsleistungssportler:innen in Nordrhein-Westfalen zu reduzieren. Für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten bietet die Stiftung einen monatlichen Zuschuss von bis zu 350 Euro, sodass die Kosten des Internatsaufenthalts auf maximal 300 Euro pro Monat begrenzt werden. Gefördert werden Athlet:innen der Klassenstufen 8 bis Ende 10 und ab Klasse 11 bis zum Schulabschluss aus den Nachwuchskadern NK 1, NK 2, Landeskader Plus oder entsprechenden World-Games-Nachwuchskadern. Insgesamt stehen rund 150 Förderplätze zur Verfügung, die halbjährlich über ein Gutachterverfahren ausgewählt werden. Die Förderung startet jeweils zum Schuljahresbeginn im August oder zum Halbjahr im Februar, die Auszahlungen erfolgen regelmäßig zur Monatsmitte.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderbewerbung sind ein belegter Platz in einem NRW-Sportinternat sowie ein Thüringer NRW-Bezug, sei es durch Vereinsstart, Trainingsmittelpunkt an einem Bundesstützpunkt oder Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen. Weiterhin muss der Kaderstatus über den Fachverband bestätigt werden. Die Einreichung erfolgt digital im DokuMe-Portal zu den Fristen 30. April (Förderbeginn August) und 31. Oktober (Förderbeginn Februar). In anonymisierten Bewertungskriterien fließen NRW-Bezug, Kaderstatus und sportliche Perspektive ein. Nach positiver Entscheidung durch den Vorstand informiert die Sportstiftung die Bewerber:innen umgehend. Dieses Programm bietet eine verlässliche Unterstützung für talentierte junge Sportler:innen, die schulische Ausbildung und Leistungssport optimal kombinieren möchten.
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