Interreg Slowenien.KOMBI
Kofinanzierung von grenzüberschreitenden Projekten zwischen Österreich und Slowenien im vorwiegend wirtschaftlichen Sektor mit Schwerpunkten auf Kreislaufwirtschaft und Biodiversität. Einreichungen sind laufend möglich bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung Kärntner Partner bei ihrer Teilnahme am Interreg VI-A Programm Slowenien-Österreich 2021-2027 zur Lösung von Herausforderungen im Grenzgebiet, insbesondere zur Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Biodiversität, sowie Betreuung in Antrag und Umsetzung durch Information, Beratung und nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Büro- und Verwaltungsausgaben
- Reise- und Unterbringungskosten
- Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstungskosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten laut Förderfähigkeitsregeln nicht gelistet
- Kosten vor Antragstellung
- Bußgelder und Strafen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Projektpartners in Kärnten
- Vorliegen einer Förderungszusage im Interreg VI-A Programm Slowenien-Österreich 2021-2027
- Ein bedeutender Anteil des Gesamtprojekts muss in Kärnten realisiert werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- KWF-Antrag
- Projektdatenblatt
- REGELN_FUER_DIE_FOERDERFAEHIGKEIT_V1-0
- Factsheet_Interreg_2023.docx
- EFRE-Förderantrag über JEMS
- Projektabrechnungsunterlagen
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad des Projekts
- Relevanz für den Standort Kärnten
Beschreibung
»Interreg Slowenien.KOMBI« fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Kärnten und Slowenien mit dem Schwerpunkt auf Kreislaufwirtschaft sowie dem Schutz der Biodiversität. In Kärntner Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Interessenverbänden und öffentlichen Institutionen werden innovative Projekte kofinanziert, die zur nachhaltigen Entwicklung der Region beitragen. Die regionale Koordinierungsstelle beim Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) berät frühzeitig zu Förderbedingungen des Interreg VI-A Programms und stellt bei positiver Förderentscheidung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bereit. Einreichungen für den KWF-Antrag und das Projektdatenblatt sind laufend bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
Gefördert werden natürliche und nicht natürliche Personen mit Sitz in Kärnten, die gemeinsam mit internationalen Partner:innen eine Interreg-Zusage besitzen und einen wesentlichen Projektanteil auf Kärntner Gebiet umsetzen. Die Förderquote beträgt bis zu 15 % der anerkannten Projektkosten, darunter Personalkosten, Büro- und Verwaltungsausgaben, Reise- und Unterbringungskosten, externe Expertise, Ausrüstung sowie Infrastruktur- und Bauarbeiten. Kosten vor Antragstellung, Bußgelder und nicht gelistete Ausgaben sind ausgeschlossen. Durch die Kombination aus Information, Antragberatung und laufender Begleitung sichert »Interreg Slowenien.KOMBI« innovative Impulse und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit am regionalen Innovationsstandort Kärnten. Interessierte Projektpartner:innen werden ermuntert, sich frühzeitig über die Fördervoraussetzungen und Antragsformalitäten beim KWF zu informieren.