Zuschuss

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Bundesweite Förderung von Business-Angel-Investitionen in junge, innovative Start-ups mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 20 % des gezeichneten Beteiligungskapitals.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 20 %

Förderziel

Ziel des INVEST-Programms ist es, die Eigenkapitalausstattung junger, innovativer Unternehmen durch zusätzliche private Wagniskapitalgeber zu stärken und so Existenzgründungen und Wachstumsphasen innovativer Start-ups zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Gezeichnetes Beteiligungskapital

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Darlehensformen
  • Später als drei Jahre gehaltene Altbeteiligungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Investition in ein junges, innovatives Unternehmen mit Sitz in Deutschland
  • Mindestbeteiligungshöhe von 10 000 €
  • Mindesthaltedauer der Beteiligung 3 Jahre
  • Unternehmen dürfen zum Zeitpunkt der Erstbeteiligung nicht älter als 10 Jahre sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular des BAFA
  2. Nachweis der Eintragung im Transparenzregister
  3. Finanzierungsplan des Zielunternehmens
  4. Nachweis der Kapitalzufuhr

Bewertungskriterien

  • Förderwürdigkeit des Zielunternehmens
  • Innovations- und Wachstumspotenzial
  • Nachhaltigkeit der Investition

Beschreibung

Das INVEST-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie fördert bundesweit private Business Angel:innen und nicht-gewerbliche Investor:innen, die in junge, innovative Start-ups mit Sitz in Deutschland investieren. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen zu stärken und so Gründungen sowie Wachstumsphasen voranzutreiben. Dazu erhalten Förderberechtigte einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 20 % des zeichnungswirksamen Beteiligungskapitals. Durch diese Unterstützung werden die finanziellen Risiken einer Investition gemindert und zusätzliche Wagniskapitalgeber:innen angesprochen. Die Förderquote von 20 % bezieht sich auf eine Mindestbeteiligung von 10.000 € bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Erstbeteiligung nicht älter als zehn Jahre sind.

Um die Förderung zu beantragen, müssen Investor:innen einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Vorausgesetzt werden der Nachweis der Kapitalzufuhr, ein Finanzierungsplan des Zielunternehmens sowie ein Eintrag im Transparenzregister. Die Beteiligung muss über mindestens drei Jahre gehalten werden, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Bewertungskriterien sind unter anderem das Innovations- und Wachstumspotenzial des Zielunternehmens sowie die Nachhaltigkeit der Investition. Anträge können kontinuierlich gestellt werden, wodurch eine flexible Planung und Umsetzung privater Wagniskapitalbeteiligungen gewährleistet ist.

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