Zuschuss

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Investitionszuschuss für Privatpersonen und Unternehmen beim Erwerb von Wagniskapital an innovativen deutschen Start-ups. Antragstellung fortlaufend beim BAFA.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: alle Größen
Förderquote: 20%

Förderziel

Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen an innovativen, wachstumsorientierten Start-ups durch einen prozentualen Zuschuss zu eingegangenen Beteiligungsrisiken.

Förderfähige Ausgaben

  • Eigenkapitalbeteiligungen an Start-ups

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beteiligung an einem in Deutschland ansässigen, innovativen Start-up
  • Mindestbeteiligungshöhe von 10.000 €
  • Kein Erwerb von Anteilen an bereits profitablen Unternehmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag (BAFA-Formular)
  2. Nachweis der Kapitalbereitstellung
  3. Beschreibung des Beteiligungsobjekts

Beschreibung

Der INVEST‐Zuschuss für Wagniskapital fördert bundesweit private und unternehmerische Beteiligungen an innovativen, wachstumsorientierten Start‐ups in Deutschland. Ziel ist es, den Ausbau von Risikokapital bei jungen Technologie‐ und Wachstumsunternehmen zu stärken, indem Investor:innen ein prozentualer Zuschuss von 20 % auf eingegangene Eigenkapitalrisiken gewährt wird. Als förderwürdig gelten Eigenkapitalbeteiligungen ab einer Mindesthöhe von 10.000 € an in Deutschland ansässigen Start‐ups, die noch nicht profitabel sind. Damit richtet sich das Programm gleichermaßen an Business Angel‐Netzwerke, Beteiligungsgesellschaften und Unternehmen, die gezielt in zukunftsorientierte Geschäftsmodelle investieren möchten. Die fortlaufende Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermöglicht eine flexible Planung und kurzfristige Kapitalbereitstellung zur Unterstützung dynamischer Gründungsphasen.

Für die Einreichung sind ein vollständig ausgefülltes BAFA‐Formular, ein Nachweis über die Kapitalbereitstellung sowie eine Beschreibung des konkreten Beteiligungsobjekts erforderlich. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass ausschließlich Finanzierungen an Start‐ups in der Wachstumsphase berücksichtigt werden; der Erwerb von Anteilen an bereits profitablen Unternehmen bleibt ausgeschlossen. Der Zuschuss wird nach positiver Prüfung zeitnah ausgezahlt und entlastet das Investitionsbudget bei dem Eintritt in Risikokapitalbeteiligungen. Als maßgebliche Verwaltungsstelle übernimmt das BAFA die Antragsbearbeitung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), um eine transparente und effiziente Umsetzung sicherzustellen. Durch diese staatliche Unterstützung wird ein entscheidender Beitrag geleistet, um innovative Ideen marktfähig zu machen und das deutsche Start‐up‐Ökosystem nachhaltig zu stärken.

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