Investition im Rahmen der Impact Facility
KfW Capital investiert im Rahmen der Impact Facility in deutsche und europäische Impact-VC-Fonds, die neben finanzieller Rendite auch messbare soziale und ökologische Effekte erzielen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Impact-Venture-Capital-Fonds, welche neben finanzieller Rendite auch soziale und ökologische Wirkungen anstreben, um die Wachstumskapitalfinanzierung für technologieorientierte Unternehmen in Deutschland und Europa zu stärken.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Systematische Adressierung von Impact-Zielen (Intentionalität, Wirkungslogik und Messkonzept)
- Klassifizierung nach Artikel 8 oder 9 SFDR
- Fondssitz in Deutschland oder Europa
- Investition in junge, technologieorientierte Unternehmen, mindestens in Deutschland
- Unabhängiges privates Fondsmanagement mit relevanter Impact-Erfahrung und Track Record
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktuelles Deck (inklusive Management, Anlagestrategie, Track Record, Engagement in Deutschland)
- Investmentkriterien Onepager
Bewertungskriterien
- Marktübliche Due Diligence mit Fokus auf Impact-bezogene Fähigkeiten und Prozesse
- Systematische Adressierung von Impact-Zielen und Wirkungslogik
- SFDR-Klassifizierung nach Artikel 8 oder 9
- Eigenbeteiligung bis maximal 25 % des Fondsvolumens
- Relevante Erfahrung und Track Record des Fondsmanagements
Beschreibung
Investition im Rahmen der Impact Facility ermöglicht gezielte Beteiligungen an Impact-Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa. KfW Capital stellt dafür bis zu 15 Mio. € je Fonds bereit und übernimmt maximal 25 % des Fondsvolumens. Das Programm fördert technologieorientierte Unternehmen und stärkt die Wachstumskapitalfinanzierung in den Bereichen Digitalisierung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Klimaschutz sowie Forschung & Innovation. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wobei vor einer Investition eine marktübliche Due Diligence mit erweitertem Fokus auf Impact-Fähigkeiten und -Prozesse erfolgt.
Voraussetzung für eine Förderung ist die systematische Adressierung sozialer und ökologischer Wirkungsziele inklusive klarer Intentionalität, Wirkungslogik und Messkonzept. Die Fonds müssen gemäß Artikel 8 oder 9 der SFDR klassifiziert sein, in junge, innovative Technologieunternehmen investieren und ihre Fondssitze in Deutschland oder Europa unterhalten. Ein unabhängiges privates Management mit nachgewiesener Impact-Expertise und Track Record sowie nachvollziehbare Investitions- und Exitstrategien sind ebenso erforderlich. Für die Antragstellung sind ein aktuelles Deck (Management, Anlagestrategie, Track Record, Engagement in Deutschland) und ein Investmentkriterien-Onepager einzureichen. Die Impact Facility richtet sich an europäische Impact-VC-Fonds, die neben finanzieller Rendite messbare soziale und ökologische Effekte erzielen wollen.
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