Beteiligung

Investition im Rahmen der Impact Facility

KfW Capital investiert im Rahmen der Impact Facility in deutsche und europäische Impact-VC-Fonds, die neben finanzieller Rendite auch messbare soziale und ökologische Effekte erzielen. Anträge jederzeit möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: EU, Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 15.000.000 €
Förderquote: 25%

Förderziel

Förderung von Impact-Venture-Capital-Fonds, welche neben finanzieller Rendite auch soziale und ökologische Wirkungen anstreben, um die Wachstumskapitalfinanzierung für technologieorientierte Unternehmen in Deutschland und Europa zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Systematische Adressierung von Impact-Zielen (Intentionalität, Wirkungslogik und Messkonzept)
  • Klassifizierung nach Artikel 8 oder 9 SFDR
  • Fondssitz in Deutschland oder Europa
  • Investition in junge, technologieorientierte Unternehmen, mindestens in Deutschland
  • Unabhängiges privates Fondsmanagement mit relevanter Impact-Erfahrung und Track Record
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktuelles Deck (inklusive Management, Anlagestrategie, Track Record, Engagement in Deutschland)
  2. Investmentkriterien Onepager

Bewertungskriterien

  • Marktübliche Due Diligence mit Fokus auf Impact-bezogene Fähigkeiten und Prozesse
  • Systematische Adressierung von Impact-Zielen und Wirkungslogik
  • SFDR-Klassifizierung nach Artikel 8 oder 9
  • Eigenbeteiligung bis maximal 25 % des Fondsvolumens
  • Relevante Erfahrung und Track Record des Fondsmanagements

Beschreibung

Investition im Rahmen der Impact Facility ermöglicht gezielte Beteiligungen an Impact-Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa. KfW Capital stellt dafür bis zu 15 Mio. € je Fonds bereit und übernimmt maximal 25 % des Fondsvolumens. Das Programm fördert technologieorientierte Unternehmen und stärkt die Wachstumskapitalfinanzierung in den Bereichen Digitalisierung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Klimaschutz sowie Forschung & Innovation. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wobei vor einer Investition eine marktübliche Due Diligence mit erweitertem Fokus auf Impact-Fähigkeiten und -Prozesse erfolgt.

Voraussetzung für eine Förderung ist die systematische Adressierung sozialer und ökologischer Wirkungsziele inklusive klarer Intentionalität, Wirkungslogik und Messkonzept. Die Fonds müssen gemäß Artikel 8 oder 9 der SFDR klassifiziert sein, in junge, innovative Technologieunternehmen investieren und ihre Fondssitze in Deutschland oder Europa unterhalten. Ein unabhängiges privates Management mit nachgewiesener Impact-Expertise und Track Record sowie nachvollziehbare Investitions- und Exitstrategien sind ebenso erforderlich. Für die Antragstellung sind ein aktuelles Deck (Management, Anlagestrategie, Track Record, Engagement in Deutschland) und ein Investmentkriterien-Onepager einzureichen. Die Impact Facility richtet sich an europäische Impact-VC-Fonds, die neben finanzieller Rendite messbare soziale und ökologische Effekte erzielen wollen.

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