Zuschuss

Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie für substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen von Kindertageseinrichtungen

Zuschuss für Träger im Saarland zur Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und zur Erstausstattung in der Kindertagespflege. Umsetzung der Maßnahmen bis 31.12.2023.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Projektstart ab: 01.01.2019

Förderziel

Das Saarland unterstützt Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie kommunale Gebietskörperschaften und Tagespflegepersonen bei Investitionen in den Erhalt und Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur für Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Gefördert werden Neubauten, Aus- und Erweiterungsbauten, Umbauten, Erwerb von Gebäuden, substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Außentüren), Brandschutz- und Unfallpräventionsmaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze – insbesondere für Kinder unter 3 Jahren.

Förderfähige Ausgaben

  • Ersatzneubauten
  • Neubauten
  • Ausbauten
  • Erweiterungsbauten
  • Umbauten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe, anerkannte freie Jugendhilfeträger und kommunale Gebietskörperschaften bzw. andere Träger von Kindertageseinrichtungen mit Anerkennung des örtlich zuständigen Jugendamtes
  • Für Ausstattungsinvestitionen: mindestens noch drei Jahre gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
  • Förderkriterium der Zusätzlichkeit: Schaffung neuer oder Ersatz bestehender Betreuungsplätze
  • Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2023 umgesetzt werden
  • Investitionsvorhaben muss in der abgestimmten Entwicklungsplanung zwischen Jugendhilfeträgern und Ministerium enthalten sein
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag Erstausstattung Kindertagespflege (Formular)

Beschreibung

Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie für substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen von Kindertageseinrichtungen unterstützt Träger:innen im Saarland mit einem Zuschuss zur Erweiterung und Erstausstattung von Betreuungsangeboten. Das Programm fördert Neubauten, Aus- und Erweiterungsbauten, Umbauten sowie den Erwerb und die substanzerhaltende Sanierung von Gebäudehüllen (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Außentüren). Besonders im Fokus stehen Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Plätze für Kinder unter drei Jahren. Antragsberechtigt sind öffentliche und anerkannte freie Jugendhilfeträger:innen, kommunale Gebietskörperschaften sowie Tagespflegepersonen mit einer mindestens drei Jahre gültigen Erlaubnis nach § 43 SGB VIII. Alle Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein und in der Entwicklungsplanung des Ministeriums für Bildung und Kultur verankert werden.

Förderfähig sind neben Ersatzneubauten und Gebäudeerwerb auch Brandschutz- und Unfallpräventionsmaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen, die neue oder ersatzweise Betreuungsplätze schaffen. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Einhaltung des Zusätzlichkeitskriteriums – ausschließlich neue oder zu erhaltende Plätze werden gefördert –, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Zweckbindungsfristen. Für die Antragstellung steht das Formular „Antrag Erstausstattung Kindertagespflege“ zur Verfügung. Eine fristgerechte Einreichung vor Maßnahmebeginn gewährleistet eine zügige Bearbeitung und trägt zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kinderbetreuungsinfrastruktur im Saarland bei.

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