Investitionsbeiträge an Gemeinden für Feuerwehren
Förderung für feuerpolizeiliche Aufwendungen der Gemeinden in Vorarlberg. Anträge unbefristet ab 01.01.2023 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Gemeinden bei feuerpolizeilichen Investitionen und Aufwendungen, etwa zur Anschaffung von Sirenen, Löschwasserversorgungsanlagen, Sprechfunkgeräten, Funkalarmierung, Feuerwehrkraftfahrzeugen, Lösch-, Rettungs- und Hilfsgeräten, Neu- und Umbauten von Gerätehäusern sowie Einrichtung und Dienst- und Schutzbekleidung.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Sirenen
- Erstellung von Löschwasserversorgungsanlagen
- Sprechfunkgeräte und Funkalarmierung
- Feuerwehrkraftfahrzeuge
- Lösch-, Rettungs- sowie Hilfsgeräte
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des Landes Vorarlberg
- Bestätigung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit durch den Landesfeuerwehrverband
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Landesfeuerwehrfonds feuerpolizeiliche Aufwendungen
- Kostenaufstellung feuerpolizeiliche Aufwendungen
- Antrag Feuerwehrgerätehaus mit Kostenberechnungsblatt
- Antrag Feuerwehrfahrzeug mit Kostenaufstellung
Beschreibung
In Vorarlberg stehen Gemeinden fortlaufend ab 01.01.2023 Fördermittel für feuerpolizeiliche Investitionen und Aufwendungen zur Verfügung. Öffentlichen Einrichtungen wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, um die Einsatzfähigkeit und Sicherheit der Feuerwehrorganisationen landesweit zu stärken. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem die Anschaffung von Sirenen, Löschwasserversorgungsanlagen, Sprechfunkgeräten und Funkalarmierungssystemen sowie Feuerwehrkraftfahrzeuge und Lösch-, Rettungs- oder Hilfsgeräte. Darüber hinaus können Neu- und Umbauten von Gerätehäusern sowie die Einrichtung entsprechender Infrastruktur und die Beschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung unterstützt werden. Das Gesamtbudget beläuft sich auf 1,8 Mio. €, und die Förderquote bewegt sich je nach Projektumfang zwischen 14 % und 75 % der anerkannten Kosten.
Gemeinden müssen die gesetzlichen Bestimmungen des Landes Vorarlberg einhalten und eine Bestätigung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit durch den Landesfeuerwehrverband vorlegen. Anträge für laufende Aufträge bis zu einem Auftragswert von 50.000 € sind jährlich bis 31. August des Folgejahres einzureichen. Für Einzelfälle mit einem Auftragswert über 50.000 € ist ein gesonderter Einzelantrag erforderlich. Erforderliche Unterlagen umfassen das Formular „Landesfeuerwehrfonds feuerpolizeiliche Aufwendungen“ mit Kostenaufstellung sowie ggf. ergänzende Anträge für Gerätehaus- oder Feuerwehrfahrzeugprojekte inklusive Kostenberechnungsblatt. Dieses Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur modernen Ausstattung der Feuerwehren und zur nachhaltigen Verbesserung des Katastrophenschutzes in Vorarlberg.
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