Zuschuss

Investitionsförderung ANK NABO

Zuschüsse für Investitionen in umwelt- und klimaschonende Agrarmaschinen zur Stärkung natürlicher Bodenfunktionen im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Nächste Interessenbekundung 01.06.2026 – 22.06.2026.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.06. - 22.06.2026 Noch 5 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Gefördert werden Investitionen in Maschinen und Geräte zur Erhöhung der Kohlenstoff­speicherfunktion von Böden und der Biodiversität in Agrarlandschaften.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Maschinen und Geräte

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb
  • Teilnahme an der Interessenbekundung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderrichtlinie
  2. Merkblatt zur Richtlinie
  3. Benutzerhandbuch
  4. Formular Auskunft zum Angebotsvergleich
  5. Formular Selbsterklärung
  6. Vollmacht Antragstellung

Beschreibung

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördert die Investitionsförderung ANK NABO bundesweite Zuschüsse für Unternehmen der Agrar- und Umweltschutzbranche, die in besonders umweltfreundliche und klimaschonende Agrarmaschinen investieren. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung natürlicher Bodenfunktionen durch die Erhöhung der Kohlenstoff­speicherfähigkeit und der Biodiversität in Agrarlandschaften. Gefördert werden beispielsweise Maschinen zur bodenschonenden Bewirtschaftung, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven Grünlandpflege, die in der Positivliste mit den technischen Mindestanforderungen aufgeführt sind. Die Förderung leistet einen konkreten Beitrag zu einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung, die wiederum langfristig Klimaschutzwirkungen erzielt und die Resilienz der Ökosysteme verbessert.

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmer:innen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe, die als anerkannter Betrieb teilnehmen und sich am Interessenbekundungsverfahren beteiligen. Die förderfähigen Ausgaben umfassen ausschließlich die Investitionskosten für Maschinen und Geräte, die der Erhöhung der Kohlenstoffspeicherfunktion und der Biodiversität dienen. Die nächste Interessenbekundung findet vom 1. bis 22. Juni 2026 statt. Für die Antragstellung stehen alle relevanten Unterlagen bereit, darunter die Förderrichtlinie, das Merkblatt, das Benutzerhandbuch, das Formular „Auskunft zum Angebotsvergleich“, das Formular „Selbsterklärung“ sowie die Vollmacht zur Antragstellung. Interessierte Unternehmen können sich im Anschluss an das Beteiligungsverfahren über das digitale Förderportal anmelden und ihre Anträge fristgerecht einreichen.

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