Investitionsförderung (Bezirk Unterfranken)
Investitionsförderung im Sozialbereich für Leistungserbringer und Einrichtungen im Bezirk Unterfranken mit Zuschüssen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für Ausstattung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Schaffung von Einrichtungen der Behindertenhilfe (Werkstätten für behinderte Menschen, Förderstätten, Wohnheime und Wohnpflegeheime) durch Zuwendungen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einschließlich der notwendigen und zweckmäßigen Ausstattung.
Förderfähige Ausgaben
- Neubauten
- Um- und Erweiterungsbauten
- Ausstattung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Beschreibung
Der Bezirk Unterfranken unterstützt kontinuierlich den Ausbau der stationären und teilstationären Angebote der Eingliederungshilfe in Bayern. Gefördert werden insbesondere Werkstätten für behinderte Menschen, Förderstätten, Wohnheime und Wohnpflegeheime, die einen langfristigen Bedarf decken. Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die im Bezirk Unterfranken ansässig sind und soziale Infrastrukturprojekte planen. Ziel der Investitionsförderung ist es, die Lebensqualität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch zeitgemäße, barrierearme Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten sowie bedarfsgerechte Ausstattung nachhaltig zu verbessern.
Gefördert werden Ausgaben für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einschließlich der notwendigen und zweckmäßigen Ausstattung. Die Zuschüsse decken Kosten für Bauleistungen wie Erschließung, Rohbau und technische Installationen sowie für Mobiliar und Sonderausstattungen ab. Werkstätten für behinderte Menschen profitieren dabei von einer Mischfinanzierung aus Zuschuss und zinsgünstigem Darlehen, während Förderstätten und Wohnangebote rein zinsfreie Zuwendungen erhalten. Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass eine flexible Projektplanung gewährleistet ist. Interessierte Leistungserbringer:innen erhalten alle Informationen zur Förderhöhe und den Antragsunterlagen direkt beim Bezirk Unterfranken.
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