Zuschuss

Investitionsförderung für Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von oö Krabbelstuben

Förderung von baulichen Investitionsmaßnahmen in privaten oberösterreichischen Krabbelstuben. Anträge sind rechtzeitig vor Baubeginn zu stellen. Programm gültig ab 05.11.2013, unbegrenzt.

Kinder und Jugendliche Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Gefördert werden bauliche Investitionsmaßnahmen in privaten oö Krabbelstuben. Leistungsempfänger sind private Rechtsträger der Krabbelstuben (z.B. Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen) und Betriebskrabbelstuben.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Adaptierungskosten
  • Sanierungskosten
  • Einrichtungskosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung rechtzeitig vor Baubeginn
  • Einreichung einer Kostenschätzung und eines Maßnahmenkataloges
  • Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kostenschätzung
  2. Maßnahmenkatalog

Beschreibung

Im Rahmen eines oberösterreichischen Förderprogramms werden bauliche Investitionsmaßnahmen in privaten Krabbelstuben unterstützt. Antragsberechtigt sind private Rechtsträger:innen wie gemeinnützige Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen sowie Betriebskrabbelstuben in Oberösterreich. Das Programm fokussiert auf die Themenfelder Kinder und Jugendliche, Infrastruktur, Arbeit & Soziales und Städtebau und bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Neubau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von Krabbelstuben. Die Fördersumme richtet sich nach den anerkannten Kosten und zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für Kinder unter drei Jahren nachhaltig zu verbessern.

Zur Antragstellung muss das Ansuchen rechtzeitig vor Baubeginn eingebracht werden und eine detaillierte Kostenschätzung sowie ein Maßnahmenkatalog beigelegt sein. Die Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich ist bindende Voraussetzung. Förderfähige Ausgaben umfassen Bau-, Adaptierungs-, Sanierungs- und Einrichtungskosten. Das Programm ist seit November 2013 dauerhaft geöffnet, sodass kontinuierliche Fördergesuche ermöglicht werden. Private Rechtsträger:innen profitieren von einer finanziellen Entlastung bei der Umsetzung zeitgemäßer Betreuungsräume und Ausstattung. Nach Abschluss der geförderten Baumaßnahmen ist eine Endabrechnung mit einer Gesamtkostenaufstellung vorzulegen, um die Verwendung der Mittel transparent nachzuweisen und die Förderkriterien zu erfüllen.

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