Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)
Das bayerische Förderprogramm "BayBioökonomie-Scale-Up" unterstützt Unternehmen bei Investitionen in innovative Produktionsanlagen zur stofflichen Nutzung biogener Rohstoffe oder Reststoffe mit hohem Klimaschutzeffekt. Anträge sind im Rahmen von Förderaufrufen jeweils zum 1. Juni und 1. Dezember möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern bei der Errichtung innovativer industrieller Produktionsanlagen zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder überwiegend biogener Rest- und Abfallstoffe mit positivem Klima- und Umwelteffekt. Ziel ist der Aufbau neuer Wertschöpfungsketten, Stärkung ländlicher Räume und Reduktion von Treibhausgasemissionen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Anlagen und Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Projektbezogene Investitionsmehrkosten für Umweltschutzanteile
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ersatzbeschaffungen
- Erwerb von Grundstücken
- Fahrzeuge
- Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern
- Errichtung der Produktionsanlage in Bayern
- Mindestens 51 % nachwachsende Rohstoffe bzw. biogene Rest- und Abfallstoffe
- Nachweis eines Umwelt- oder Klimaeffekts (≥ 40 % THG-Reduktion)
- Proof-of-Concept im Demonstrationsmaßstab ab TRL 8
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fachliche Projektskizze
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
- Angaben zu Investitionsmehrkosten (bei Förderung nach Art. 36/Art. 47 AGVO)
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad des Projekts
- Klimaschutzbeitrag
- Nachhaltigkeit der Rohstoffe
- Bonitätsnachweis und Eigenmittel
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern bei Investitionen in innovative Scale-Up-Anlagen zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe und biogener Rest- und Abfallstoffe. Ziel ist es, neue Wertschöpfungsketten zu etablieren, ländliche Regionen zu stärken und die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % im Vergleich zu konventionellen Verfahren zu senken. Gefördert werden sowohl Neuanlagen als auch Diversifizierungsprojekte bestehender Produktionsstandorte oder Projektanteile mit hohem Umwelt- und Klimaschutzanteil. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote zwischen 10 % und 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei bei kleinen und mittleren Unternehmen erhöhte Beihilfeintensitäten greifen. Pro Vorhaben können bis zu 8.250.000 € beantragt werden; die Mindestinvestition beträgt 250.000 €.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein nachgewiesener Proof-of-Concept im Demonstrationsmaßstab ab Technologie-Reifegrad TRL 8 sowie der Einsatz von mindestens 51 % biogenen Ausgangsstoffen. Antragsskizzen sind jeweils zum 1. Juni und 1. Dezember eines Jahres einzureichen (für Projekte in RmbH-Gebieten jederzeit). Das Verfahren gliedert sich in eine Skizzen- und eine Antragsphase: Nach positiver Bewertung der Projektskizze werden ausgewählte Antragstellende zur Einreichung vollständiger Unterlagen aufgefordert. Erforderlich sind unter anderem eine fachliche Projektskizze, die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre sowie Angaben zu den Investitionsmehrkosten bei Förderung nach Art. 36/47 AGVO. Die Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt und vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in Kooperation mit der Regierung von Niederbayern umgesetzt.