Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU)
Das Land Thüringen unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter mit Zuschüssen und Ausfallbürgschaften. Förderung bis zu 40 % der Bemessungsgrundlage, Anträge werden zu festgelegten Terminen über die Thüringer Aufbaubank eingereicht.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Tiergerechtheit sowie Multifunktionalität landwirtschaftlicher Betriebe in Thüringen durch Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zu stärken. Es umfasst das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP), kleine Investitionen spezifischer Produktionsrichtungen und ÖkoInvest für den ökologischen Landbau.
Förderfähige Ausgaben
- langlebige Wirtschaftsgüter
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens 25 % des Umsatzes aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen
- Erreichen der Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Betrieb verfolgt ggf. kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke
- Investitionsort in Thüringen (Ausnahmen bei territorialem Bezug)
Beschreibung
Das Förderprogramm Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) in Thüringen stärkt gezielt die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit sowie Umwelt- und Tiergerechtheit regionaler Betriebe. Durch Zuschüsse und Ausfallbürgschaften für langlebige Wirtschaftsgüter werden Investitionen in moderne Technik, nachhaltige Bewirtschaftungsverfahren und multifunktionale Betriebsstrukturen unterstützt. Mit einer Förderquote von bis zu 40 % der Bemessungsgrundlage werden sowohl Investitionsvorhaben im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) als auch kleine Projekte spezifischer Produktionsrichtungen sowie Maßnahmen im ökologischen Landbau (ÖkoInvest) finanziell gefördert. Die Gewährung erfolgt in Kooperation mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Anträge können zu festgelegten Terminen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition, die mindestens 25 % ihres Umsatzes mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erzielen und die im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte festgelegte Mindestgröße erreichen. Zusätzlich sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich geführte Betriebe sowie Kleinstunternehmen aus Bereichen wie Imkerei, Schäferei oder Gartenbau speziell adressiert. Für ÖkoInvest müssen sämtliche Anbauverfahren des Betriebs ökologisch sein. Der Investitionsort muss in Thüringen liegen – Ausnahmen gelten bei einem territorialen Bezug zu angrenzenden Bundesländern. Eine Antragstellung bei der TAB ermöglicht eine individuelle Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen und informiert über Programmspezifika sowie Fristen. Mit dem ILU-Programm unterstützt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eine zukunftsfähige Entwicklung des Agrarsektors im Freistaat.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.