Investitionsförderung Qualität Tourismus (NÖWTF)
Förderprogramm des Landes Niederösterreich für Investitionen in touristische Anlagegüter über € 1.000.000 mit Zuschuss bis 5 %. Antragstellung möglich bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Investitionen in Anlagegüter über einem Vorhabensvolumen von mindestens € 1.000.000 in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zur Kapazitätsentwicklung, Qualitätsverbesserung, Erweiterung des touristischen Angebots sowie Förderung von Nachhaltigkeit und Innovation.
Förderfähige Ausgaben
- Materielle Vermögenswerte
- Immaterielle Vermögenswerte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken
- Leasing- oder Mietkauf
- Skonti und Rabatte
- Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug
- Eigenleistungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhabensvolumen mindestens € 1.000.000
- Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen
- Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Erfüllung der definierten Qualitätskriterien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag (über Wirtschaftsförderungsportal)
- Projektbeschreibung (lt. Leitfaden)
- Gesamtkostenaufstellung
- Jahresabschluss/Bilanz des letzten Geschäftsjahres
- Behördlich genehmigter Bauplan (bei baulichen Maßnahmen)
- Bau- und gewerbebehördliche Genehmigungsbescheide
- Anträge bei anderen Förderstellen und Erledigungsschreiben
Beschreibung
Das Programm Investitionsförderung Qualität Tourismus des Landes Niederösterreich unterstützt Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei großvolumigen Investitionen in Anlagegüter ab einem Mindestvolumen von € 1.000.000. Mit einer Förderquote von bis zu 5 % werden materielle und immaterielle Vermögenswerte gefördert, um Kapazitäten auszubauen, das touristische Angebot qualitativ zu verbessern sowie Innovation und Nachhaltigkeit voranzutreiben. Voraussetzung ist die Einhaltung definierter Qualitätskriterien, die eine Erweiterung der Beherbergungs- und Gastronomieangebote, die Schaffung neuer Zielgruppen und ökologische Revitalisierung ohne zusätzliche Flächenversiegelung umfassen. Antragstellende profitieren von der Kofinanzierungsmöglichkeit durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und reichen ihren Förderantrag vor Projektbeginn im Wirtschaftsförderungsportal Niederösterreich ein.
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie große Unternehmen, die in Regionalfördergebieten neue wirtschaftliche Tätigkeiten begründen. Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen sind das Vorhabensvolumen ≥ € 1.000.000, die Antragstellung vor Baubeginn und die Erfüllung der Qualitätskriterien. Gefördert werden Anschaffungen von materiellen und immateriellen Vermögenswerten, nicht jedoch Grundstückserwerb, Leasing, Patentkosten oder Eigenleistungen. Benötigte Unterlagen umfassen neben Antrag und Projektbeschreibung auch eine Gesamtkostenaufstellung, den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres sowie behördlich genehmigte Baupläne und Genehmigungsbescheide. Der Antrag kann bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Interessierte Unternehmen finden alle relevanten Informationen, Formulare und Abrechnungsunterlagen auf dem Wirtschaftsförderungsportal Niederösterreich.
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