Investitionsförderung von beruflichen Bildungsstätten
Das Land Nordrhein-Westfalen kofinanziert mit BiBB oder BAFA die Modernisierung, Umstrukturierung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren.
Förderfähige Ausgaben
- Modernisierung
- Umstrukturierung
- Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts
- Landesinnungs- und Fachverbände mit ÜBS-Trägerschaft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Leitlinien
- Formulare
Beschreibung
Die Investitionsförderung von beruflichen Bildungsstätten des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt seit 2022 die Modernisierung, Umstrukturierung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) zu Kompetenzzentren. In Kofinanzierung mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten öffentliche und gemeinnützige Träger:innen einen Zuschuss zur Verbesserung ihrer Infrastruktur. Je nach Hauptnutzung – Ausbildung oder Fort- und Weiterbildung – wird die Förderung durch BiBB beziehungsweise BAFA umgesetzt. Ziel ist es, den Bildungsstandort zu stärken und zukunftsfähige Lernumgebungen zu schaffen, die praxisnahe Qualifikationen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung gewährleisten. Eine kontinuierliche Antragsstellung ermöglicht flexible Projektplanungen und trägt dazu bei, die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung in NRW nachhaltig zu steigern.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die Träger:innen von ÜBS sind, ebenso wie Landesinnungs- und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen. Fördervoraussetzungen umfassen die Nachweise zur Trägerschaft und die Einhaltung der Richtlinien. Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung bestehender Gebäude, die Umstrukturierung pädagogischer und technischer Einrichtungen sowie die konsequente Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren. Für die Antragstellung sind die aktuellen Leitlinien und Formulare der Bezirksregierung Arnsberg verbindlich. Die Bezirksregierung übernimmt die fachliche Prüfung und Bewilligung der Zuschüsse, um Handlungsfähigkeit und Innovationspotenzial der ÜBS dauerhaft zu sichern.
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