Investitionsförderung von Studierendenheimen und Mensen
Förderung von Generalsanierungen, Neubauten und Einzelmaßnahmen an Studierendenheimen und Mensen in Österreich. Gültig ab 01.01.2013 bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten, international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes durch Unterstützung von Generalsanierungen, Neubauten und Einzelmaßnahmen an Studierendenheimen und Mensen.
Förderfähige Ausgaben
- Generalsanierungen
- Neubauten
- Einzelmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Der Förderwerber muss Studentenheimträger im Sinne des Studentenheimgesetzes sein.
Beschreibung
Die Investitionsförderung von Studierendenheimen und Mensen unterstützt bundesweit in Österreich tätige Träger:innen öffentlicher Studierendenunterkünfte und Mensabetriebe bei Generalsanierungen, Neubauten sowie gezielten Einzelmaßnahmen. Ziel ist die Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten und international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraums. Als direkte Zuschussförderung trägt das Programm dazu bei, moderne Wohn- und Versorgungsstrukturen zu realisieren und die infrastrukturelle Qualität von studentischem Wohnraum nachhaltig zu erhöhen. Seit dem 1. Jänner 2013 steht ein Budgetvolumen von 0,14 Mio. Euro zur Verfügung, das fortlaufend bis zur vollständigen Ausschöpfung beantragt werden kann.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen, die gemäß Studentenheimgesetz als Träger:innen von Studierendenheimen anerkannt sind. Anträge für Generalsanierungen, Neubauten oder Einzelmaßnahmen werden kontinuierlich entgegengenommen, sodass eine flexible Planung und Umsetzung von Projekten möglich ist. Als Rechtsgrundlage dienen die Förderungsrichtlinien für Studierendenheime i.S. des Studentenheimgesetzes (BGBl. 291/1986 i.d.g.F.). Zuständige Vergabestelle ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Abteilung IV-1a. Interessierte Institutionen können ihren Antrag bis zur Erschöpfung des Fördervolumens einreichen und so einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des studentischen Lebensraums leisten.
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