Zuschuss

Investitionsförderungen an gemeinnützige bzw. private gemeinnützige Einrichtungen

Investitionsförderung für gemeinnützige und private gemeinnützige Einrichtungen im Land Tirol. Anträge sind laufend möglich.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Tirol gewährt Zuwendungen für Investitionszwecke an gemeinnützige Einrichtungen bzw. private gemeinnützige Einrichtungen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abschluss einer Förder- bzw. Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Tirol

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Abschlussbericht mit Gesamtbilanz
  2. Originalrechnungen

Beschreibung

Das Land Tirol fördert im Rahmen der Investitionsförderungen gemeinnützige sowie private gemeinnützige Einrichtungen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Stärkung ihrer Infrastruktur und ihrer langfristigen Leistungsfähigkeit. Regionale Fokussierung liegt auf Tirol; Förderberechtigt sind alle Organisationen, die nach österreichischem Recht als gemeinnützig anerkannt sind und eine Förder- bzw. Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Tirol abgeschlossen haben. Einreichungen sind fortlaufend möglich, sodass Institutionen flexibel auf Investitionsbedarfe reagieren können. Das Programm unterstützt Vorhaben im Bereich Unternehmensfinanzierung und Beratung, um ortsbezogene Projekte von Sozial- und Kultureinrichtungen, Bildungsträgern oder karitativen Angeboten nachhaltig voranzutreiben.

Zur Antragstellung müssen Antragsteller:innen eine individuelle Vereinbarung mit der Förderstelle abgeschlossen haben, in der spezifische Voraussetzungen und Fördersätze festgelegt werden. Für die abschließende Abrechnung ist die Vorlage eines Abschlussberichts mit Gesamtbilanz sowie der Originalrechnungen zwingend erforderlich. Das Budget der aktuellen Förderrunde beläuft sich auf insgesamt 1,808 Mio. Euro. Rechtsgrundlage bildet die Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol vom 15. Oktober 2013. Durch die kontinuierliche Ausschreibung entfällt eine Fristenbindung, wodurch gemeinnützige Einrichtungen ihre Investitionsplanungen flexibel und bedarfsgerecht umsetzen können. Interessierte Organisationen finden alle Details zu Programmzweck, Fördermodalitäten und notwendigen Unterlagen auf den offiziellen Informationsseiten der Tiroler Landesverwaltung.

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