Zuschuss

Investitionskostenzuschuss im Rahmen der haus- und fachärztlichen Versorgung

Kommunaler Zuschuss zur Förderung der Neugründung, Übernahme und Erweiterung haus- und fachärztlicher Praxen in Filderstadt. Anträge bis spätestens 3 Monate nach Zulassung möglich.

Gesundheit Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: bis zu 150.000 €

Förderziel

Sicherstellung einer bedarfsgerechten, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Primärversorgung in Filderstadt durch finanzielle Unterstützung bei Neugründungen, Übernahmen, Kooperationen und Zweigpraxen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungs- und Instandsetzungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Niederlassung oder Praxiserweiterung in Filderstadt
  • Vertragsärztliche Tätigkeit als Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin oder andere notwendige Fachgebiete
  • Antrag schriftlich auf dem offiziellen Formular
  • Einreichung bis 6 Monate vor oder spätestens 3 Monate nach Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinie
  2. Antragsformular Investitionskostenzuschuss
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Datenschutzerklärung

Beschreibung

Die Stadt Filderstadt unterstützt mit einem kommunalen Investitionskostenzuschuss die Stärkung der haus- und fachärztlichen Versorgung im Stadtgebiet. Mit dieser Förderung werden Ärzt:innen und medizinische Versorgungszentren (MVZ) bei Neugründungen, Praxisübernahmen, Kooperationen und Zweigpraxen finanziell entlastet, um eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Primärversorgung sicherzustellen. Angesichts des demografischen Wandels und der damit verbundenen Nachfolgeregelungen leistet die Kommune einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung ärztlicher Vertragsarztsitze und zur nachhaltigen Gesundheitsinfrastruktur in Baden-Württemberg. Der Zuschuss richtet sich an Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie weitere erforderliche Fachgebiete und trägt dazu bei, Investitionshemmnisse für Anschaffungs- und Instandsetzungskosten abzubauen.

Gefördert werden Ausgaben für Anschaffungen und bauliche Maßnahmen mit einer Höchstförderung von bis zu 150.000 € bei zehnjähriger bzw. bis zu 75.000 € bei fünfjähriger Bindungsdauer. Die Antragstellung erfolgt schriftlich auf dem offiziellen Formular und muss spätestens drei Monate nach Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht werden – ebenso ist eine Antragstellung bis zu sechs Monate vor geplanter Niederlassung möglich. Neben dem Antragsformular sind eine Richtlinie, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Datenschutzerklärung einzureichen. Über die Bewilligung entscheidet die Stadtverwaltung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Dieses Förderformat bietet eine bedarfsgerechte Finanzierungsperspektive, um die medizinische Grundversorgung in Filderstadt langfristig zu sichern und fachärztliche Strukturen vor Ort auszubauen.

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