Zuschuss

Investitionskostenzuschuss im Rahmen der haus- und fachärztlichen Versorgung

Förderung von Investitionskosten für die Gründung oder Übernahme von Haus- und Facharztpraxen in Filderstadt zur Sicherstellung der kommunalen Gesundheitsversorgung.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen

Förderziel

Sicherung einer bedarfsgerechten haus- und fachärztlichen Versorgung in Filderstadt durch finanzielle Unterstützung bei der Gründung oder Praxisübernahme und damit Stärkung der lokalen Gesundheitsinfrastruktur.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Gründung oder Übernahme von Arztpraxen
  • Ausstattung und Einrichtung der Praxis
  • Technische Geräte und medizinische Ausstattung

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Niederlassung oder Übernahme einer Haus- oder Facharztpraxis in Filderstadt
  • Nachfolgeregelung oder Neugründung einer Vertragsarztpraxis
  • Einreichung aller geforderten Unterlagen gemäß Richtlinie

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinien für Investitionskostenzuschuss (PDF)
  2. Antragsformular Investitionskostenzuschuss (PDF)
  3. Kosten- und Finanzierungsplan (XLSX)
  4. Datenschutzerklärung (PDF)

Beschreibung

Der Investitionskostenzuschuss unterstützt die Etablierung und Übernahme von Haus- und Facharztpraxen in Filderstadt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Gesundheitsinfrastruktur. Angesichts des demografischen Wandels sollen durch finanzielle Hilfen zur Deckung von Anschaffungs- und Ausrüstungskosten neue Versorgungsstrukturen etabliert und freie Kassensitze erhalten werden. Dank unbefristeter Antragsmöglichkeiten können niedergelassene Ärzt:innen sowie Gründer:innen flexibel und bedarfsgerecht geplant werden. Gefördert werden Investitionen in Praxisräume, technische Geräte sowie medizinische Ausstattung, um eine zeitgemäße, patient:innenorientierte Versorgung sicherzustellen. Die Maßnahme ist Teil der strategischen Gesundheitsplanung der Stadt, um die wohnortnahe medizinische Betreuung langfristig zu garantieren.

Förderberechtigt sind Existenzgründer:innen, privatwirtschaftliche Träger und kleine bis mittlere Unternehmen, die eine Neugründung oder Nachfolgeregelung einer Vertragsarztpraxis anstreben. Voraussetzung ist die Niederlassung oder Übernahme einer Haus- oder Facharztpraxis innerhalb des Stadtgebiets Filderstadt sowie die fristgerechte Einreichung aller geforderten Unterlagen gemäß Richtlinie. Hierzu zählen das Antragsformular, die Richtlinien, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Datenschutzerklärung. Die beantragten Zuschüsse decken sämtliche Investitionskosten ab und tragen dazu bei, die medizinische Versorgung vor Ort zukunftsfähig zu gestalten. Weitere Informationen zu Förderinhalten und Dokumentenvorlagen sind auf der städtischen Webseite abrufbar.

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