Investitionskredit für Digitale Infrastruktur – Standardvariante
Kredit zur Finanzierung des Ausbaus öffentlicher FTTH-/FTTB-Glasfasernetze in Deutschland mit bis zu 100 % Kostenübernahme, Kredithöhe bis 50 Mio. €, Laufzeiten bis 30 Jahre und Zinsbindungsfristen bis 20 Jahre. Antrag jederzeit über einen Finanzierungspartner.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Ausbaus öffentlicher Glasfasernetze (Fibre to the Home/Building) in Deutschland durch Förderung von Investitions- und Nebenkosten passiver und aktiver Netzkomponenten, Inhouse-Verkabelung und Vernetzung mit weiterer Infrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung und Ausbau passiver FTTH-/FTTB-Netze
- Aktive Komponenten und Inhouse-Verkabelung
- Vernetzung mit Mobilfunkmasten und Rechenzentren
- Anschaffung bestehender Glasfasernetze
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
- Leasingfinanzierungen
- Entgeltliche Vermögensübertragungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionen in öffentliche FTTH-/FTTB-Glasfasernetze
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner
- Keine Förderung von Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
- Keine Leasingfinanzierungen
- Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
- Verbindliche Refinanzierungsanfrage/Kreditantrag
- De-minimis-Erklärung
- Kumulierungserklärung
Beschreibung
Mit dem Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Standardvariante wird der flächendeckende Ausbau öffentlicher FTTH-/FTTB-Glasfasernetze gefördert. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Antragsteller:innen können Investitions- und Nebenkosten passiver und aktiver Netzkomponenten, Inhouse-Verkabelung und Vernetzung mit Mobilfunkmasten und Rechenzentren finanziell absichern. Der Kredit übernimmt dabei 100 % der förderfähigen Ausgaben für Errichtungs-, Aus- und Anschaffungskosten bestehender Glasfasernetze. Voraussetzung ist eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner; Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Leasingfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Projektdauer beträgt bis zu 24 Monate, wobei beihilferechtliche Vorgaben strikt einzuhalten sind.
Gefördert wird eine Kredithöhe von bis zu 50 Mio. € pro Vorhaben, Laufzeiten reichen bis zu 30 Jahren mit Zinsbindungsfristen von bis zu 20 Jahren. Der effektive Jahreszins orientiert sich an wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Qualität der Sicherheiten; Varianten mit De-minimis-Beihilfe sind möglich. Für die Antragseinreichung sind unter anderem eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA), eine verbindliche Refinanzierungsanfrage bzw. Kreditantragsunterlage, eine De-minimis-Erklärung und eine Kumulierungserklärung vorzulegen. Durch die jederzeitige Einreichungsmöglichkeit über Kreditinstitute eröffnet dieses Darlehen zukunftsweisende Perspektiven für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur auf kommunaler und unternehmerischer Ebene.
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