Darlehen

Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU

Zinsgünstiger Investitionskredit der KfW für kommunale und soziale Unternehmen in Deutschland zur Finanzierung von Infrastruktur- und Modernisierungsmaßnahmen an kommunaler und sozialer Infrastruktur. Anträge sind laufend möglich.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Bereitstellung von langfristig günstigen Finanzierungsmitteln für kommunale und soziale Unternehmen zur Errichtung, Modernisierung oder Erweiterung von Einrichtungen und Anlagen der kommunalen und sozialen Infrastruktur.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Gebäude und bauliche Anlagen
  • Technische Ausrüstungen und Maschinen
  • Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechtsform als kommunales Unternehmen oder soziales gemeinnütziges Unternehmen
  • Tätigkeit im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur
  • Bonität und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre
  4. Nachweis der Rechtsform und Gemeinnützigkeit bzw. kommunalen Trägerschaft

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens
  • Bonität des Antragstellers
  • Zweckbindung der Investition

Beschreibung

Der zinsgünstige Investitionskredit der KfW Bankengruppe richtet sich an kommunale und soziale Unternehmen in Deutschland und bietet langfristig attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Modernisierungsprojekte. Gefördert werden kommunalwirtschaftliche Betriebe sowie gemeinnützige Träger im Bereich der Daseinsvorsorge, die Investitionen in Gebäude, bauliche Anlagen, technische Ausrüstungen und Maschinen oder Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen planen. Die Beantragung kann fortlaufend erfolgen, wodurch eine flexible Projektplanung gewährleistet ist. Wesentliche Voraussetzungen zur Förderung umfassen die Rechtsform als kommunales oder soziales gemeinnütziges Unternehmen, die nachgewiesene Tätigkeit im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur sowie eine solide Bonität und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Zudem sind Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre und ein Nachweis der Gemeinnützigkeit beziehungsweise kommunalen Trägerschaft einzureichen.

Im Fokus dieser Förderinitiative steht die Schaffung und Erhaltung leistungsfähiger Einrichtungen und Anlagen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die kommunale Daseinsvorsorge sichern. Bei der Bewertung werden die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens, die Bonität der Antragstellenden sowie die klare Zweckbindung der Investition herangezogen. Durch die zinsgünstige Kondition und die große Bandbreite an förderfähigen Ausgaben unterstützt die Förderung die Weiterentwicklung und Modernisierung von Schulen, Pflegeeinrichtungen, Sportstätten oder kommunalen Infrastrukturbauten. Die KfW Bankengruppe als Fördergeber agiert aus Verantwortung gegenüber öffentlichen und gemeinnützigen Akteur:innen und fördert mit dieser Maßnahme die nachhaltige und zukunftsorientierte Gestaltung der kommunalen Infrastruktur.

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