Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU
Die KfW fördert Investitionen und Betriebsmittel für kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland mit zinsgünstigen Darlehen bis 50 Mio. EUR und Laufzeiten bis zu 30 Jahren. Anträge können jederzeit über Finanzierungspartner gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von kommunalen Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Antragstellern bei Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur sowie Betriebsmittelfinanzierung in Deutschland.
Förderfähige Ausgaben
- Bau und Ausbau kommunaler und sozialer Infrastruktureinrichtungen
- Erwerb von Grundstücken (max. 2 Jahre alt)
- Finanzierung von Betriebsmitteln
- Anschaffung von Anlagen und Ausstattung
- Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (Breitband)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Reine Kapitalanlagen
- Leasingfinanzierungen
- Eigenleistungen
- Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben muss kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme sein
- Grundstücke dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zuvor erworben sein
- Vereinbarkeit des Vorhabens mit der KfW-Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien sowie Einhaltung der deutschen Umwelt- und Sozialstandards
- Antragsberechtigt sind juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50 % öffentlich-rechtlicher Beteiligung, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit kommunalem Hintergrund, gemeinnützige Antragsteller sowie Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- De-minimis-Erklärung
- Kumulierungserklärung
Bewertungskriterien
- Bonität und wirtschaftliche Verhältnisse des Antragstellers
- Qualität und Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten
Beschreibung
Mit dem Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen (IKU) bietet die KfW Bankengruppe eine flexible Finanzierungslösung, um kommunale und gemeinnützige Infrastrukturprojekte in Deutschland zu realisieren. Die zinsgünstigen Darlehen ermöglichen Investitionen und Betriebsmittelprojekte – von Kindergärten und Schulen über Stadtentwicklung, Mobilitätskonzepte und Verkehrsinfrastruktur bis hin zu Breitbandnetzen sowie sozialen Einrichtungen im Gesundheits- und Kulturbereich – mit einem Volumen von bis zu 50 Mio. EUR und einer Laufzeit von bis zu 360 Monaten. Die effektiven Jahreszinsen orientieren sich am EU-Referenzzins und können im Rahmen von De-minimis-Beihilfen liegen. Eine tilgungsfreie Anlaufzeit sowie eine Förderquote von 100 % der förderfähigen Ausgaben schaffen zusätzliche finanzielle Flexibilität.
Antragsberechtigt sind juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50 % öffentlich-rechtlicher Beteiligung, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Antragstellende und Beteiligte im Rahmen von Investor:innen-Betreiber:innen-Modellen. Thematisch deckt das Programm Projekte aus den Bereichen Städtebau & Stadterneuerung, Infrastruktur & Mobilität sowie soziale Einrichtungen ab. Fördervoraussetzung ist ein kommunales oder soziales Infrastrukturvorhaben; Grundstückserwerb darf höchstens zwei Jahre vor Antragstellung liegen. Förderfähig sind Ausgaben für Bau, Ausbau, Grundstück, Ausstattung, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband) sowie Betriebsmittel. Nicht gefördert werden Umschuldungen, reine Kapitalanlagen, Leasingfinanzierungen, Eigenleistungen, entgeltliche Vermögensübertragungen, Räume zur Glaubensausübung und Investitionen politischer Parteien. Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten sind zentrale Bewertungskriterien. Anträge können jederzeit vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner eingereicht werden.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.