Investitionsmaßnahmen an Sportstätten (Moderne Sportstätte 2022)
Förderung von Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten in Nordrhein-Westfalen mit Zuschüssen von 50 % bis 90 % (in Ausnahmefällen bis 100 %). Zweistufiges Antragsverfahren über das LSB-NRW-Portal und die NRW.BANK. Anträge bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten und Sportanlagen in NRW, insbesondere für Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau sowie begleitende Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung energetischer Ertüchtigung, digitaler Modernisierung, Barrierefreiheit und Unfallprävention.
Förderfähige Ausgaben
- Modernisierung, Instandsetzung und Sanierung von Sportstätten
- Ausstattung von Sportanlagen
- Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten
- Begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur
- Energetische Ertüchtigung
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Kauf von Sportstätten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in einem Stadt-/Kreissportbund und einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen seit dem 15.10.2018 (Doppelmitgliedschaft)
- Nachweis der Notwendigkeit der Investitionsmaßnahme im Rahmen eines mit der regional zuständigen Dachverbandes abgestimmten Gesamtkonzeptes
- Eigentum oder Nachweis eines mindestens 10-jährigen Nutzungsrechts an der Sportstätte
- Keine Förderung für den Kauf von Sportstätten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zuwendungsantrag
- Nachweis der Doppelmitgliedschaft im Stadt-/Kreissportbund und Fachverband
- Nachweis des abgestimmten Gesamtkonzeptes
- Nachweis des Eigentums oder Nutzungsrechts an der Sportstätte
Bewertungskriterien
- Energetische Effizienz der Maßnahme
- Umsetzung von Barrierefreiheit
- Maßnahmen zur Unfall- und Schadensprävention
- Dringlichkeit und Notwendigkeit im Gesamtkonzept
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen bietet das Land ein Förderprogramm für Investitionsmaßnahmen an Sportstätten, das insbesondere gemeinnützigen Sportvereinen, Sportbünden und Sportverbänden sowie – nachrangig – Städten, Gemeinden und weiteren öffentlichen oder privaten Einrichtungen offensteht. Gefördert werden Modernisierungen, Instandsetzungen, Sanierungen, Umbauten und Ersatzneubauten von Sportanlagen einschließlich begleitender sportfachlich notwendiger Infrastruktur. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf energetischer Ertüchtigung, digitaler Modernisierung, Herstellung von Barrierefreiheit und Maßnahmen zur Unfall- und Schadensprävention. Die Zuschüsse decken je nach Projektgröße 50 % bis 90 % der förderfähigen Ausgaben ab, in Ausnahmefällen sogar 100 %.
Das zweistufige Antragsverfahren beginnt mit der Einreichung von Projektskizze und Kosten- sowie Finanzierungsplan über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Anschließend erfolgt die Antragstellung bei der Landeskreditbank NRW.BANK. Wesentliche Voraussetzungen sind eine seit dem 15.10.2018 bestehende Doppelmitgliedschaft im Stadt-/Kreissportbund und Fachverband des LSB, ein abgestimmtes Gesamtkonzept mit dem regional zuständigen Dachverband sowie Eigentum oder ein mindestens zehnjähriges Nutzungsrecht an der Sportstätte. Die Auswahl der Vorhaben berücksichtigt neben Dringlichkeit und Notwendigkeit vor allem die Kriterien energetische Effizienz, Barrierefreiheit und Unfallprävention. Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden.