Zuschuss

Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln

Investitionszuschüsse für gewerbliche Nutzer stationärer Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Anträge laufend möglich über das elektronische BAFA-Formular.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Smart Cities & Regionen Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.02.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: abhängig von Kälteleistung und ausgewählten Komponenten, maximal 150.000 €
Förderquote: 50%
Projektstart ab: 13.02.2024
Projektdauer: 24

Förderziel

Ziel ist die Förderung energieeffizienter und klimaschonender Kälte- und Klimaanlagen in gewerblichen Anwendungen. Durch Investitionszuschüsse für Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln sowie für Komponenten, Speicher und Systeme soll die Energieeffizienz gesteigert, der Kältebedarf gesenkt und die Emission fluorierter Treibhausgase weiter reduziert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Kälteerzeuger
  • Investitionskosten für Komponenten und Systeme
  • Ausführungsplanung
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Anbindung an Regenerativenergieanlagen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Planungskosten vor Bewilligungsbescheid
  • Eigenleistungen
  • Vorsteuer
  • Kosten für bestehende Altanlagen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung über das elektronische BAFA-Formular
  • Antragsberechtigt ist Eigentümer, Pächter, Mieter oder beauftragter Contractor
  • Erfüllung der technischen Auslegungsbedingungen nach BAFA-Merkblättern
  • Vorhabenbeginn erst nach Bewilligungsbescheid
  • Beachtung der De-minimis-Vorschriften beziehungsweise AGVO

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Funktionsschema/Fließbild
  2. Berechnung der Kälteleistung
  3. Datenblätter der Hauptkomponenten
  4. Elektronisches Antragsformular
  5. Nachweis bisheriger De-minimis-Beihilfen

Bewertungskriterien

  • Technische Effizienz und Innovationsgehalt
  • Reduktion von Treibhausgasemissionen
  • Wirtschaftlichkeit und Gesamtkosteneffektivität

Beschreibung

Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln“ den Einsatz moderner, energieeffizienter und klimaschonender Kälte- und Klimasysteme in gewerblichen Anwendungen. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, kommunale und kirchliche Einrichtungen, Hochschulen, gemeinnützige Organisationen sowie Krankenhäuser und Schulen, die stationäre Kompressions- und Adsorptionsanlagen, Flüssigkeitskühlsätze, adiabate Rückkühler oder adiabatische Verdunstungskühlanlagen neu errichten. Über das elektronische BAFA-Formular lassen sich laufend Förderanträge stellen. Gefördert werden neben dem Kälteerzeuger auch Komponenten wie Tiefkühlstufen, Rück- und Luftkühler, thermische Speicher, Rohrleitungssysteme und Steuerungstechnik sowie die fachgerechte Ausführungsplanung und die Einbindung regenerativer Energiequellen.

Voraussetzung für die 50-prozentige Zuschussförderung (maximal 150.000 €) ist der Beginn des Vorhabens erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids und die Einhaltung technischer Auslegungsbedingungen. Gefördert werden Investitionskosten für Anlagenkomponenten, Ausführungsplanung, Installation inklusive Inbetriebnahme, Speichertechnik und die Integration erneuerbarer Energien. Nicht berücksichtigt werden Planungskosten vor Bewilligung, Eigenleistungen, Mehrwertsteuer und Kosten bestehender Altanlagen. Die Projektdurchführung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden. Auf eine nachhaltige Wirkung zielt die Verpflichtung ab, Betriebsmessdaten über fünf Jahre zu übermitteln und regelmäßige Wartungen durchzuführen, um den Klimaschutzbeitrag dauerhaft zu sichern.

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