Investitionszuschuss für die Generalsanierung der Villacher Alpenstraße
Investitionszuschuss für die Generalsanierung der Villacher Alpenstraße für die Teilabschnitte II. bis V an die Villacher Alpenstraßen GmbH. Gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2029.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherung der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung und der langfristigen Weiterentwicklung der Beteiligungen des Bundesministeriums für Finanzen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kosten für den I. Teilabschnitt müssen aus Eigenmitteln der Gesellschaft geleistet werden
Beschreibung
Die Förderung unterstützt die umfassende Generalsanierung der Villacher Alpenstraße in den Teilabschnitten II bis V und richtet sich exklusiv an die Betreiberin Villacher Alpenstraßen GmbH. Als bundesweit verfügbares Infrastrukturprogramm bietet dieser nicht rückzahlbare Investitionszuschuss Unternehmen den finanziellen Spielraum, um die Wertbeständigkeit und Wertsteigerung einer bedeutenden Alpenstrecke sicherzustellen. Mit einer Gesamtbewilligung von 4,56 Mio. Euro fördert das Bundesministerium für Finanzen nachhaltige Baumaßnahmen, die eine langfristige Weiterentwicklung der Beteiligungen gewährleisten. Voraussetzung ist, dass die Kosten des I. Teilabschnitts der Generalsanierung vorab vollständig aus Eigenmitteln gedeckt werden.
Gefördert werden Projektstarts ab dem 01. Jänner 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2029, wobei Anträge während dieses Zeitraums eingereicht werden können. Zielsetzung ist die Sicherung kritischer Verkehrsadern im alpinen Raum und die Stärkung der regionalen Infrastruktur. Die schriftliche Vereinbarung regelt die Auszahlungsmodalitäten, während die Fristen verbindlich eingehalten werden müssen. Als Schwerpunkt dient die Werterhaltung öffentlicher Beteiligungen des Finanzministeriums sowie die langfristige Modernisierung der Straßenabschnitte. Interessierte Unternehmen und Expert:innen finden weiterführende Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen oder über das Transparenzportal unter der Referenznummer 1073857. Eine rechtzeitige Planung und Abstimmung mit den zuständigen Abteilungen gewährleistet die erfolgreiche Umsetzung dieses bedeutenden Infrastrukturprojekts.
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