Investitionszuschuss für eine Barrierereduzierung – Altersgerecht Umbauen
Bundesweite Förderung für barrierereduzende Umbauten und altersgerechten Wohnkomfort. Privatpersonen können einen Investitionszuschuss von 10 %–12,5 % der förderfähigen Kosten beantragen; Anträge sind jederzeit möglich, solange Mittel verfügbar sind.
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Förderkriterien
Förderziel
Abbau von Barrieren in Wohngebäuden zur Erhöhung des Wohnkomforts und Schaffung eines altersgerechten Wohnumfelds.
Förderfähige Ausgaben
- Materialkosten
- Arbeitskosten (Handwerker, Energieeffizienz-Experten, Sachverständige)
- Mehrwertsteuer
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen
- Anschaffung von Endgeräten der Unterhaltungselektronik
- Maßnahmen, die bereits über die Pflegeversicherung gefördert werden (Ausnahme: Kombination nach KfW-Regelung)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung
- Ersterwerber einer sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen
- Mieter (Empfehlung: Modernisierungsvereinbarung mit Vermieter)
- Vorhaben noch nicht begonnen vor Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag im KfW-Zuschussportal
- Nachweis der Identität (Schufa-Identitäts-Check, Video-Ident oder Postident)
- Rechnungen und Kostennachweise
- Bestätigung der Durchführung durch ein Fachunternehmen
- Vollmacht zur Antragstellung (bei nicht Antragstellendem Empfänger)
- Liste der Eigentümer mit Namen und Anschrift (bei WEG)
Beschreibung
Das Förderprogramm Investitionszuschuss für eine Barrierereduzierung – Altersgerecht Umbauen unterstützt Privatpersonen in ganz Deutschland bei baulichen Maßnahmen, die Barrieren in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungen abbauen und altersgerechten Wohnkomfort schaffen. Eigentümer:innen, Ersterwerber:innen sanierter Immobilien, Wohnungseigentümer:-innen-gemeinschaften und Mieter:innen (mit Modernisierungsvereinbarung) können einen Zuschuss zwischen 10 % und 12,5 % der förderfähigen Kosten beantragen. Gefördert werden Material- und Arbeitskosten (Handwerker- und Expert:innenleistungen) sowie die Mehrwertsteuer, bis zu einer Fördersumme von 6.250 € pro Wohneinheit. Voraussetzung ist, dass mit den geplanten Arbeiten noch nicht begonnen wurde und ein Fachunternehmen nach technischen Mindestanforderungen eingebunden wird. Die Maßnahmen reichen von ebenerdigen Zugängen, breiteren Türen und Rampen über Treppenlifte und Aufzugslösungen bis zu barrierefreien Bädern und Smart-Home-Assistenzsystemen.
Der Antrag erfolgt digital im KfW-Zuschussportal vor Beauftragung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Notwendige Unterlagen sind der ausgefüllte Antrag, Identitätsnachweis (Schufa-, Video- oder Post-Ident), Rechnungen mit Kostennachweisen sowie die Bestätigung der fachgerechten Durchführung durch das ausführende Unternehmen. Bei Antragstellung für Wohnungseigentümer:innen-gemeinschaften werden zudem Vollmachten und eine Liste der Eigentümer:innen verlangt. Die Förderung gilt fortlaufend, solange Mittel vorhanden sind. Ziel ist die Schaffung barrierearmer Wohnumgebungen und die langfristige Verbesserung der Lebensqualität im eigenen Zuhause.
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