Zuschuss

Investive Agrarförderung

Zuschuss für Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Hamburg zur Förderung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umwelt- und klimaschonenden sowie tiergerechten Agrarwirtschaft. Anträge sind fortlaufend vor Maßnahmenbeginn möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 25% - 50%

Förderziel

Die Förderung unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen in Hamburg bei Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter der Primärproduktion, der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie in Diversifizierungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter der Primärproduktion
  • Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Investitionen zur Diversifizierung zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen
  • Betreuergebühren im Rahmen der Diversifizierungsförderung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreichen bzw. überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
  • Nachweis beruflicher Fähigkeiten für die ordnungsgemäße Führung des Betriebs sowie die Wirtschaftlichkeit des Investitionskonzepts.
  • Vorwegbuchführung für mindestens 3 Jahre.
  • Ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von EUR 100.000 ist eine Buchführung für mindestens 5 Jahre nach Bewilligung fortzuführen.
  • Im Fall von Kooperationen Vorlage eines Kooperationsvertrags und eines Kooperationskonzepts.
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular der BUKEA
  2. Nachweis beruflicher Fähigkeiten
  3. Vorwegbuchführung der letzten 3 Jahre
  4. Buchführungsunterlagen (ab 100.000 EUR für 5 Jahre)
  5. Kooperationsvertrag und Kooperationskonzept (bei Kooperationen)

Beschreibung

Die Investive Agrarförderung in Hamburg stärkt die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen durch Zuschüsse für nachhaltige, umwelt- und klimaschonende sowie tiergerechte Investitionen. Gefördert werden langlebige Wirtschaftsgüter der Primärproduktion, Ausrüstungen für Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Diversifizierungsmaßnahmen zur Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum. Die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt sich finanziell an diesen Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Anträge können fortlaufend vor Beginn der geplanten Maßnahmen eingereicht werden, wobei die Laufzeiten für die Verwendung geförderter Investitionen verbindlich geregelt sind.

Interessiert sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die mindestens 25 % ihres Umsatzes aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen erzielen und die fachlichen sowie rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen der Nachweis beruflicher Fähigkeiten, eine mindestens dreijährige Vorwegbuchführung sowie ab einem Investitionsvolumen ab 100.000 EUR eine fünfjährige Buchführungspflicht. Kooperationen müssen durch einen Kooperationsvertrag und ein Konzept belegt werden. Unternehmen mit mehr als 25 % öffentlicher Beteiligung, in Schwierigkeiten befindliche Betriebe oder solche mit rückständigen EU-Beihilfeforderungen sind ausgeschlossen. Die Förderquote liegt zwischen 25 % und 50 %, wobei abhängig von Art und Umfang der Maßnahme zusätzliche Boni möglich sind. Förderfähige Ausgaben umfassen u. a. Maschinen, bauliche Anlagen und Betreuergebühren im Rahmen der Diversifizierung. Zur Antragstellung sind das Antragsformular der BUKEA, Nachweise zu beruflichen Qualifikationen und Buchführungsunterlagen einzureichen. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) begleitet Interessierte durch den gesamten Prozess und gewährleistet eine zügige Bearbeitung.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.