Investive Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest)
Brandenburg fördert Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur auf Straße und Schiene mit Zuschüssen bis zu 90% und zinslosen Darlehen. Anträge im Jahr vor Maßnahmebeginn bis 31.01. bzw. 31.03. einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in die öffentliche Personennahverkehrsinfrastruktur und Planungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung entsprechender Maßnahmen im Land Brandenburg.
Förderfähige Ausgaben
- Bauleistungen ÖPNV-Infrastruktur
- Grunderneuerungsinvestitionen
- SPNV-Zugangsanlagen und ‑Strecken
- Zugangs- und Verknüpfungsstellen (Bike-and-Ride, Kiss-and-Ride, Park-and-Ride)
- Planungsleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 50.000 €
- Erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
- Entsprechung der verkehrspolitischen Ziele des Landes Brandenburg
- Wirtschaftliche und sparsame Planung
- Berücksichtigung von Frauen, Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern und Senioren
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anmeldung auf Gewährung einer Zuwendung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Einverständniserklärung zum Bescheid
- Erklärung zur Vergabe von Planungsleistungen
- Änderungsantrag zum Zuwendungsbescheid
- Maßnahmebeginnanzeige
- Mittelanforderung für Planungsleistungen
- Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen
- Zwischennachweis
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
- Verkehrspolitische Zielkonformität
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Barrierefreiheit und Gleichstellung
Beschreibung
In Brandenburg werden Investitionen in die Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf Straße und Schiene großzügig unterstützt. Die Richtlinie fördert Bau-, Ausbau- und Grunderneuerungsmaßnahmen ebenso wie Planungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Verkehrsprojekten. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen Bauleistungen, Grunderneuerungsinvestitionen, SPNV-Zugangsanlagen, Empfangsgebäude und Verknüpfungsstellen sowie begleitende Planungsleistungen. Die Zuwendung erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinslosen Darlehen mit Förderquoten zwischen 20 % und 100 %, im Eisenbahnbereich bis zu 90 %. Die Mindestausgaben müssen 50 000 Euro betragen. Ziel ist die spürbare Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, die konsequente Verfolgung der verkehrspolitischen Vorgaben des Landes Brandenburg sowie eine wirtschaftliche, sparsame Planung unter besonderer Berücksichtigung barrierefreier und inklusiver Standards.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Aufgabenträger:innen, Eigentümer:innen von Empfangsgebäuden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Verkehrsunternehmen des ÖPNV. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Übereinstimmung mit den Landeszielen der Nachweis eigener Mittel und die Sicherstellung der Folgekosten über den Zweckbindungszeitraum. Besonderes Augenmerk gilt der Berücksichtigung von Frauen, Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern und Senior:innen. Die Maßnahmen sind im Jahr vor dem geplanten Baubeginn anzumelden (bis 30. Juni) und – je nach Programm – bis zum 31. Januar beziehungsweise 31. März zu beantragen. Das Landesamt für Bauen und Verkehr bietet unterstützende Beratung und begleitet Anmeldungen sowie Anträge.
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