Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr (\"Ab aufs Rad-Förderrichtlinie\")
Das Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein unterstützt investive und nicht-investive Maßnahmen im Radverkehr, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus zu steigern.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Umsetzung der Radstrategie 2030 durch den Ausbau, die Optimierung und Qualitätsverbesserung des Radwegenetzes sowie die Unterstützung von Konzepten, Machbarkeitsstudien und begleitenden Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung des Radverkehrs in Schleswig-Holstein.
Förderfähige Ausgaben
- Planungsleistungen Dritter
- Baukosten
- Kosten für Qualitätsverbesserung der Radfernwege
- Kosten für Radkampagnen und -aktionen
- Kosten für präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigene Verwaltungs- und Personalkosten
- Kosten, die gesetzlich von anderen zu tragen sind
- Umsatzsteuer
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Schleswig-Holstein
- Nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Person
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein
- Beitrag zur Erreichung der Ziele der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030
- Erfüllung der Anforderungen zur Barrierefreiheit
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Baugenehmigungen (bei investiven Maßnahmen)
- Erklärungen zur Gesamtfinanzierung
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Radstrategie Schleswig-Holstein 2030
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Vorhabens
Beschreibung
Das Förderprogramm „Ab aufs Rad“ richtet sich an öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein und unterstützt investive sowie nicht-investive Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs und der Radinfrastruktur. Es wird als Zuschuss vergeben und zielt darauf ab, die Radstrategie 2030 umzusetzen, indem bestehende Radwege ausgebaut, optimiert und qualitativ verbessert werden. Im Fokus stehen dabei sowohl bauliche Vorhaben, wie die Erneuerung und Erweiterung regionaler Fernwege, als auch begleitende Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien, kommunale Planungen und radtouristische Kampagnen. Mit dieser Förderung soll mehr Menschen der Umstieg auf das Fahrrad als alltägliches Fortbewegungsmittel erleichtert und die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöht werden. Alle Vorhaben tragen dazu bei, den Radverkehr als umweltfreundliche, zukunftsorientierte Mobilitätsform zu etablieren.
Die Richtlinie unterstützt vielfältige Projekte, die sich den Herausforderungen einer modernen Mobilität stellen. Dabei werden Projekte gefördert, die nicht nur infrastrukturelle Anpassungen realisieren, sondern auch digitale und konzeptionelle Innovationen integrieren. Die Maßnahmen umfassen beispielsweise Planungsleistungen externer Expert:innen, Investitionen in die grundlegende Qualitätsverbesserung von Radwegen sowie die Umsetzung innovativer Radkampagnen und Schulungsmaßnahmen. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass der Sitz des Antragstellenden in Schleswig-Holstein liegt, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist und das Projekt barrierefrei sowie verkehrstechnisch einwandfrei umgesetzt werden kann. Die Förderquote liegt dabei zwischen 75 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, was insbesondere kommunalen Einrichtungen in finanziell herausfordernden Situationen zugutekommt.
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme und setzt die Einreichung einer Projektbeschreibung, eines detaillierten Finanzierungsplans und, bei investiven Maßnahmen, der erforderlichen Baugenehmigungen voraus. Durch die Förderung erhalten Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und weitere nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, nachhaltige und innovative Projekte im Radverkehr umzusetzen. Die Fördermittel dienen dazu, nicht nur den Ausbau des Radwegenetzes zu gewährleisten, sondern auch Konzepte zu realisieren, die zur Steigerung der radtouristischen Attraktivität und zur Vermeidung von Unfällen beitragen. Insgesamt trägt das Programm maßgeblich zur Sicherung klimafreundlicher Mobilität und zur Erhöhung der Lebensqualität in urbanen und ländlichen Regionen des Bundeslandes bei.
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