ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende
Zinsgünstiges ISB-Darlehen und Tilgungszuschuss zur Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende in Rheinland-Pfalz. Bis zu 1.150 €/m² Wohnfläche und 25 % Tilgungszuschuss. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt Eigentümerinnen, Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte bei der Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende in Rheinland-Pfalz durch zinsgünstige Darlehen und einen tilgungsfähigen Zuschuss.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Wohnraum
- Architekten- und Planungsleistungen (Kostenvoranschläge)
- Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftsflächen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Neubau
- Erwerb von Gebäuden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen, Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden.
- Einhaltung der höchstzulässigen Mieten und der Belegungs- und Mietbindung über 10 Jahre.
- Vorlage einer Stellungnahme der zuständigen Gemeinde zum örtlichen Bedarf, Lage und Art des Bauvorhabens.
- Mit der Maßnahme darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein (vorzeitiger Beginn auf Antrag möglich).
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende)
- Stellungnahme der Bauortgemeinde
- fachkundig erstellte Kostenvoranschläge
- Baubeschreibung
- Wohnflächenberechnung
- Grundbuchauszug
- Stellungnahme des Ministeriums
- SEPA-Lastschriftmandat
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz fördert das Programm im Förderbereich Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau die Umgestaltung von Bestandsimmobilien zum Wohnraum für Geflüchtete und Asylsuchende. Eigentümer:innen und Unternehmen als dinglich Nutzungsberechtigte können zinsgünstige Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung und 2 % Mindesttilgung sowie einen Tilgungszuschuss von 25 % erhalten. Die Fördersumme beläuft sich auf bis zu 1.150 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Bei einer Förderquote von 25 % und einer Projektdauer von bis zu 120 Monaten ist eine langfristige Finanzierung möglich. Als förderfähige Ausgaben gelten bauliche Herrichtungen, Architekten- und Planungsleistungen sowie die Ausstattung von Gemeinschaftsräumen und ‑flächen. Mit diesem sozial- und integrationsorientierten Sonderprogramm wird eine nachhaltige Erweiterung des Wohnraumangebots geschaffen und bezahlbare Unterkünfte langfristig gesichert.
Für die Beantragung sind die Einhaltung höchstzulässiger Mietobergrenzen und eine Belegungs- sowie Mietbindung über zehn Jahre Voraussetzung. Die zuständige Gemeinde muss den örtlichen Bedarf, Lage und Art des Vorhabens bestätigen, ergänzt durch eine fachkundige Stellungnahme des Ministeriums. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur nach gesonderter Genehmigung zulässig. Antragsunterlagen umfassen das ISB-Darlehensformular, fachkundige Kostenvoranschläge, eine detaillierte Baubeschreibung, die Wohnflächenberechnung, einen aktuellen Grundbuchauszug, die Ministerialbescheinigung sowie das SEPA-Lastschriftmandat. Neubauvorhaben und der Erwerb von Gebäuden bleiben unberücksichtigt. Eine kontinuierliche Antragsmöglichkeit gewährleistet eine schnelle Abwicklung und ermöglicht zügige Investitionen in dringend benötigten Wohnraum für sozial schutzbedürftige Menschen.
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