Zuschuss

Jahres- und Investitionsförderung der Jugendorganisationen und -zentren

Jahres- und Investitionsförderung für Jugendorganisationen und Jugendzentren im Bundesland Salzburg nach den Förderrichtlinien des Salzburger Jugendgesetzes. Anträge jährlich bis 30.06., Verwendungsnachweis bis 31.03. des Folgejahres.

Kinder und Jugendliche Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.09.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Fördersumme: variabel je nach ermitteltem Anteil und verfügbaren Mitteln
Förderquote: 25% - 50%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung der laufenden Aktivitäten, Infrastruktur und Investitionsmaßnahmen für Jugendorganisationen und Jugendzentren in Salzburg gemäß Salzburger Jugendgesetz.

Förderfähige Ausgaben

  • Aktivitätenaufwand (Freizeit, Bildung, Information)
  • Infrastrukturkosten
  • Investitionskosten (Errichtung, Erweiterung, Erhaltung)
  • Personalaufwendungen
  • Betriebskosten (Miete, Strom, Wasser)
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Informationstätigkeit parteinaher Jugendorganisationen
  • Externe, durch Einnahmen finanzierte Projekte

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitglied im Salzburger Landesjugendbeirat
  • Örtlicher Träger eines Jugendzentrums im Bundesland Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen
  2. Beiblatt Förderung Jugendorganisationen bzw. Jugendzentren
  3. Jahresbericht
  4. Rechnungsabschluss
  5. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Förderrichtlinien
  • Proportionaler Anteil am Gesamtaufwand
  • Vollständigkeit der Unterlagen

Beschreibung

Die Jahres- und Investitionsförderung der Jugendorganisationen und -zentren im Bundesland Salzburg richtet sich an Jugendorganisationen, die Mitglied im Salzburger Landesjugendbeirat sind, sowie an örtliche Träger:innen von Jugendzentren. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung laufender Aktivitäten, baulicher Infrastruktur und Investitionsprojekte gemäß den Förderrichtlinien des Salzburger Jugendgesetzes. Ein alljährlicher Antrag muss bis zum 30. Juni eingereicht werden, anschließend bezieht sich die Förderung auf eine Laufzeit von zwölf Monaten. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31. März des Folgejahres zu erbringen. Die Fördersumme ergibt sich auf Basis des ermittelten Anteils am Gesamtaufwand und der verfügbaren Mittel, wobei Förderquoten von 25 % bis 50 % möglich sind.

Förderfähig sind Ausgaben für Freizeit-, Bildungs- und Informationsmaßnahmen, Infrastrukturkosten, Investitionen (Errichtung, Erweiterung, Erhaltung), Personal- und Betriebskosten (Miete, Strom, Wasser), Verwaltungskosten sowie projektbezogene Aufwendungen. Nicht förderfähig bleiben Informationsaktivitäten parteinaher Jugendorganisationen und externe Projekte, die eigenfinanziert sind. Die Auswahl erfolgt nach Einhaltung der Förderrichtlinien, dem proportionalen Anteil am Gesamtaufwand und der Vollständigkeit der Unterlagen. Dem Antrag sind das offizielle Förderansuchen, das Beiblatt „Förderung Jugendorganisationen bzw. Jugendzentren“, der Jahresbericht, der Rechnungsabschluss sowie der Verwendungsnachweis beizufügen. Auf dieser Basis wird die Mittelvergabe entsprechend der Förderbemessungsgrundlagen und des Haushaltsrahmens beschlossen.

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