Zuschuss

Jahresstipendien: Bildende Kunst, Literatur, Musik und spartenübergreifende Kunstformen

Jahresstipendien für Bildende Kunst, Literatur, Musik und spartenübergreifende Kunstformen in Kärnten. Förderung richtet sich an NachwuchskünstlerInnen. Auszahlung in zwölf Monatsraten. Einreichung unbefristet möglich.

Kultur Musik Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Vergabe von Jahresstipendien zur Förderung von NachwuchskünstlerInnen in den künstlerischen Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und spartenübergreifende Kunstformen durch das Land Kärnten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Öffentliche Ausschreibung des Stipendiums
  • Ausgefülltes und signiertes Online-Formular inkl. Anlagen innerhalb der Einreichfrist
  • Qualitätsanspruch
  • Überzeugende Projektbeschreibung
  • Eigenständigkeit und Innovation
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes und signiertes Online-Formular inkl. Anlagen
  2. Lebenslauf inkl. künstlerischer Werdegang
  3. Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens
  4. Erklärung zur aktuellen Ausarbeitungsphase des Projekts
  5. Arbeitsproben (Texte, Portfolio, Partituren, Web‐Links etc.)

Bewertungskriterien

  • Qualitätsanspruch
  • Überzeugende Projektbeschreibung
  • Eigenständigkeit und Innovation

Beschreibung

Das Land Kärnten unterstützt mit seinen Jahresstipendien vielversprechende Nachwuchskünstler:innen in den Disziplinen Bildende Kunst, Literatur, Musik sowie spartenübergreifende Kunstformen. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury, die Projekte nach ihrem Innovationspotenzial und künstlerischen Anspruch beurteilt. Die Stipendien werden als Zuschuss gewährt und über einen Zeitraum von zwölf Monaten in monatlichen Raten ausgezahlt. Antragsberechtigt sind persönlich handelnde Künstler:innen, die in Kärnten geboren wurden, dort aktiv sind oder einen deutlichen inhaltlichen Bezug zum Bundesland nachweisen können. Einreichungen sind jederzeit möglich, womit kreative Vorhaben unabhängig von starren Fristen realisiert werden können.

Für eine vollständige Bewerbung sind ein ausgefülltes und signiertes Online-Formular, ein Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang sowie eine präzise Projektbeschreibung vorzulegen. Zusätzlich muss eine Erklärung zum aktuellen Stand der Projektentwicklung eingereicht werden; Arbeitsproben wie Textauszüge, Portfoliobeispiele oder Partituren runden die Unterlagen ab. Die Beurteilung erfolgt anhand der Kriterien Qualität, Eigenständigkeit und Innovationsgehalt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; abgeschlossene Projekte sowie bereits vom Land Kärnten geförderte Vorhaben werden ausgeschlossen. Nach Ablauf des Stipendiums ist ein digitaler Verwendungs- und Leistungsnachweis vorzulegen. Mit dieser Fördermaßnahme leistet das Förderwesen der Kärntner Landesregierung einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung der kulturellen Vielfalt und zur nachhaltigen Förderung junger Künstler:innen in der Region.

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