Zuschuss

JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH (JR) Gesellschafterzuschuss 25-26

Gesellschafterzuschuss des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur an JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH zur Stärkung der EU-Kofinanzierung für grüne und digitale Transformationsprojekte. Laufzeit 01.01.2025–31.12.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: 2,4 Mio. € Gesamtvolumen
Projektstart ab: 01.01.2025
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Bereitstellung finanzieller Mittel durch einen Gesellschafterzuschuss zur strategisch wichtigen Beteiligung an europäischen Vorhaben im Bereich der grünen und digitalen Transformation sowie zur Unterstützung der notwendigen Kofinanzierung für eine höhere Anzahl an EU-Projekten und Kooperationen in technologieorientierten Feldern.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abschluss einer Vereinbarung über die Leistung von Gesellschafterzuschüssen

Beschreibung

Der Gesellschafterzuschuss 2025–2026 stellt der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH ein Gesamtvolumen von 2,4 Mio. € zur Verfügung, um strategisch bedeutende Beteiligungen an europäischen Vorhaben in den Handlungsfeldern grüne und digitale Transformation zu ermöglichen. Die Finanzierung durch das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur stärkt die notwendige EU-Kofinanzierung und eröffnet einen größeren Spielraum für technologieorientierte EU-Projekte und länderübergreifende Kooperationen. Mit einer Laufzeit von 01.01.2025 bis 31.12.2026 trägt der Zuschuss dazu bei, Forschungsvorhaben in Wien zu fördern und langfristig in den europäischen Forschungsraum einzubinden.

Förderberechtigt ist die JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH als öffentliche Forschungseinrichtung, die innovative Impulse im Bereich ökologischer und digitaler Transformation setzt. Voraussetzung für die Zuwendung ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Leistung von Gesellschafterzuschüssen. Innerhalb des zweijährigen Förderzeitraums werden auf diese Weise finanzielle Mittel bereitgestellt, die eine substanzielle Steigerung der EU-Projektzahl und verstärkte Projektpartnerschaften ermöglichen. Die Frist für Antrags- und Projektbeginn erstreckt sich vom 01.01.2025 bis 31.12.2026, sodass eine frühzeitige Planung und Abstimmung sichergestellt werden kann. Interessierte Einheiten erhalten detaillierte Auskünfte über die Förderrichtlinien und Verfahrensschritte beim BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie), Wien.

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