Job4000 – Durchführungsgrundsätze zum Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen
Förderung für Arbeitgeber in Hamburg, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen oder aus Inklusionsbetrieben übernehmen. Anträge sind bis zum 31.12.2026 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen durch Zuschüsse für Arbeitgeber in Hamburg beim Schaffen neuer Arbeitsplätze und bei der Übernahme von schwerbehinderten Personen aus Inklusionsbetrieben.
Förderfähige Ausgaben
- Bruttolohnkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Arbeitsplätze bleiben auch nach Ablauf der Förderung erhalten
- Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten im Unternehmen muss erhöht werden
- Wochenarbeitszeit mindestens 15 Stunden und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (bei Teilzeit-Arbeitsplätzen)
- Beschäftigungszeit in Inklusionsbetrieben mindestens 12 Stunden
- Hauptsächlich gesetzliche Leistungen in Anspruch nehmen
- Mehr anzeigen
Beschreibung
Das Förderprogramm Job4000 unterstützt Arbeitgeber:innen in Hamburg bei der beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen. Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen können durch einen zweijährigen Zuschuss neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen oder Beschäftigte aus Inklusionsbetrieben übernehmen. Ziel ist die nachhaltige Erhöhung der Teilhabe dieser Zielgruppe am ersten Arbeitsmarkt. Gefördert werden ausschließlich Bruttolohnkosten für Stellen mit mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit (bei Teilzeit) oder mindestens 12 Stunden in Inklusionsbetrieben. Die Förderquote beträgt für neu geschaffene Arbeitsplätze 30 % des Bruttolohnes je Förderjahr, beim Übergang aus Inklusionsbetrieben 50 % einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen im Betrieb steigt und die geförderten Stellen auch nach Ablauf der Förderung erhalten bleiben. Antragsteller:innen müssen sicherstellen, dass der Mindestlohn eingehalten und überwiegend gesetzliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Zuwendungen können bis zum 31. Dezember 2036 abgerufen werden und sind innerhalb der Projektlaufzeit von 24 Monaten zu nutzen. Anträge sind bis zum 31. Dezember 2026 beim Integrationsamt Hamburg einzureichen. Durch diese finanziellen Anreize sollen Fachkräftepotenziale unter den besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen nachhaltig gefördert und langfristige Arbeitsverhältnisse gestärkt werden.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.