Zuschuss

Jugendrat & Projektförderung in Deutschland

Projektförderung für gemeinnützige Träger in Deutschland für von jungen Menschen initiierte Vorhaben mit nachhaltiger sozialer Wirkung und Inklusion; Entscheidungen in vier Förderrunden pro Jahr durch ein Jugendrat.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Soziales Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
09.01. - 07.06.2026 Noch 3 Tage
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 1.500 € - 2.500 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Teilhabe junger Menschen an gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen durch niedrigschwellige Projektförderung, die von jungen Menschen für junge Menschen initiiert wird und nachhaltige soziale Wirkung sowie Inklusion ermöglicht.

Förderfähige Ausgaben

  • Sach-/Materialkosten
  • Personal-/Honorarkosten
  • Übernachtungs-/Verpflegungskosten
  • Fahrtkosten/Eintrittsgelder
  • Sonstige projektbezogene Ausgaben

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Freistellungsbescheid zur Gemeinnützigkeit
  • Projekt darf zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht begonnen haben
  • Partizipation Jugendlicher an Organisation und Durchführung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzübersicht
  3. Freistellungsbescheid
  4. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Nachhaltige soziale Wirkung
  • Initiierung von jungen Menschen für junge Menschen
  • Inklusion
  • Partizipation Jugendlicher

Beschreibung

Die Kreuzberger Kinderstiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Träger mit einem niedrigschwelligen Zuschussprogramm, das junge Menschen in den Mittelpunkt stellt. Über einen eigenständigen Jugendrat entscheiden Jugendliche zwischen 17 und 25 Jahren viermal im Jahr über Projektanträge, die von jungen Menschen FÜR junge Menschen initiiert wurden. Gefördert werden Vorhaben, die eine nachhaltige soziale Wirkung entfalten, Inklusion ermöglichen und junge Teilhabe an gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen stärken. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, gGmbH oder gUG mit aktuell gültigem Freistellungsbescheid. Projektbeginn darf erst nach Zusage erfolgen. Ausgaben für Sach- und Materialbedarf, Personal- oder Honorarkosten, Übernachtung und Verpflegung, Fahrtkosten, Eintrittsgelder sowie sonstige projektbezogene Aufwendungen können abgerechnet werden. Die Fördersumme variiert zwischen 1.500 € und 2.500 € pro Antrag, insgesamt stehen für 2026 vier Runden mit je rund 17.500 € zur Verfügung.

Interessierte Organisationen reichen eine kompakte Projektbeschreibung, eine Finanzübersicht sowie den Freistellungsbescheid ein. Ein Verwendungsnachweis schließt die Förderung ab. Wichtig sind die Partizipation Jugendlicher bei Planung und Durchführung sowie klar definierte Projektziele. Die nächsten Fristen sind 09.01.2026 (Entscheidung 18.01.2026), 01.03.2026 (Entscheidung Ende März) und 07.06.2026 (Entscheidung Ende Juni). Eine weitere Runde wird rechtzeitig bekannt gegeben. Dieses Programm richtet sich explizit an gemeinnützige Initiativen, die sich für Demokratie, Bildung, Soziales und Inklusion engagieren und junge Menschen aktiv in alle Phasen der Projektumsetzung einbinden.

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