Junge Kunst und Kultur / Kinder und Jugendkultur
Projektförderung für freischaffende Künstler*innen in Hamburg in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie und Interdisziplinär sowie Kinder- und Jugendkultur mit drei Fristen pro Jahr und einer maximalen Fördersumme von 15.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung experimenteller und innovativer künstlerischer und kultureller Projekte junger Künstler*innen bzw. Projekte für und mit Kindern und Jugendlichen in Hamburg.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkostenerstattung
- Sachkostenerstattung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Kosten (Miete, Betriebskosten)
- Sanierungen
- Nicht-projektbezogene Kosten (Kataloge, Tonträger o. Ä.)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Freischaffende Künstler*innen bzw. Kulturschaffende in den ersten Berufsjahren
- Projekte müssen in Hamburg erarbeitet und präsentiert werden
- Experimentelle und innovative künstlerische Ansätze
- Projekte im Bereich Kinder- und Jugendkultur müssen in der freien Szene stattfinden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausführliche Projektbeschreibung (inkl. Konzept und Kostenplan)
- Finanzierungsplan mit Einnahmen, Ausgaben und beantragter Fördersumme
- Arbeitsproben
- Online-Antragsformular mit persönlichen Angaben
Bewertungskriterien
- Qualität und Professionalität
- Experimentelle Ansätze
- Fokus auf Nachwuchskünstler*innen
- Förderung kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche
Beschreibung
Die Projektförderung „Junge Kunst und Kultur / Kinder und Jugendkultur“ der Hamburgischen Kulturstiftung richtet sich an freischaffende Künstler:innen und Kulturschaffende in den ersten Berufsjahren sowie an professionelle Künstler:innen, die Projekte für und mit Kindern und Jugendlichen realisieren. Gefördert werden innovative und experimentelle Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie und interdisziplinäre Formate. Ebenso unterstützt die Stiftung kulturelle Bildungsangebote, die in der freien Szene Hamburgs entstehen und präsentiert werden. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und gemeinnützige Organisationen, die ihre Projekte vor Ort umsetzen. Die maximale Fördersumme beträgt 15 000 Euro, wobei sowohl Personalkosten als auch Sachaufwendungen erstattet werden können. Laufende Betriebskosten, Sanierungsmaßnahmen oder nicht-projektbezogene Ausgaben wie Kataloge und Tonträger sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien Qualität und Professionalität, künstlerischer Nachwuchs, experimentelle Ansätze sowie Bildungswirksamkeit in der Zielgruppe Kinder und Jugendliche. Drei feste Fristen im Jahr (15.02., 15.05. und 15.09.) gewährleisten eine strukturierte Antragstellung über ein Online-Formular. Erforderlich sind eine ausführliche Projektbeschreibung mit Konzept und Zeitplan, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, aussagekräftige Arbeitsproben sowie das vollständig ausgefüllte Antragsformular. Projekte müssen mindestens vier Monate nach der Frist beginnen, um eine sorgfältige Prüfung und Planung zu ermöglichen. Die Stiftung versteht sich als Partnerin junger Kunstschaffender und leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung zeitgenössischer Kultur und kultureller Bildung in Hamburg.
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