Zuschuss

Junges Wohnen

Sonderprogramm im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zur Förderung der Schaffung und Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende durch Finanzhilfen des Bundes an die Länder.

Wohnungsbau & Modernisierung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus durch Bereitstellung von Bundesmitteln zur Schaffung neuer sowie Modernisierung bestehender Wohnheime.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau, Aus- und Umbau von Wohnheimplätzen
  • Modernisierung von Wohnheimplätzen
  • Ersterwerb von Wohnheimplätzen nach Fertigstellung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Initiativantrag der Bundesländer
  • Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land
  • Bereitstellung von Eigenmitteln durch das jeweilige Land

Beschreibung

Das Sonderprogramm „Junges Wohnen“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stärkt den sozialen Wohnungsbau in Deutschland, indem es gezielt bezahlbare Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende mit geringem Einkommen schafft und modernisiert. Bundesmittel werden auf Länderebene ausgeschüttet, um Neubauten, Aus- und Umbauten sowie die energetische Modernisierung bestehender Wohnheime voranzutreiben. Darüber hinaus kann der erstmalige Erwerb von Wohnheimplätzen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung gefördert werden. Das Programm ist bundesweit geöffnet und unterstützt Kommunen und gemeinnützige Träger dabei, attraktive Wohnräume in Hochschul- und Ausbildungsstädten zu realisieren. Im Rahmen laufender Förderaufrufe fließen erhebliche Zuschüsse, die durch Eigenmittel der Länder ergänzt werden müssen.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen der Länder, die einen Initiativantrag stellen und eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abschließen. Voraussetzung ist die Bereitstellung kofinanzierender Landesmittel. Gefördert werden bauliche Investitionen rund um den Neubau, Ausbau, Umbau, die Modernisierung und den Ersterwerb von Wohnheimplätzen. Das Programm richtet sich indirekt an junge Menschen, die bezahlbaren Wohnraum in zentraler Lage suchen, und entlastet sie finanziell während des Studiums oder der Ausbildung. Durch diese Maßnahmen leistet das Sonderprogramm einen wichtigen Beitrag zur Entlastung angespannteter Wohnungsmärkte und fördert langfristig die Ausbildung sowie den Verbleib junger Fachkräfte im Bundesgebiet.

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