Zuschuss

Jungunternehmer-Förderungsaktion des Landes Salzburg

Zinsenzuschüsse zur Unterstützung der Neugründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Salzburg. Antragseinreichung innerhalb von 6 Monaten nach Gründungs- oder Investitionsbeginn.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.04. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Förderung wirtschaftlich eigenständiger kleiner oder mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Bundesland Salzburg durch Zinsenzuschüsse zur Neugründung und Übernahme.

Förderfähige Ausgaben

  • Zinszahlungen

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bisher nicht selbstständig tätig
  • Aufgabe der bisherigen unselbstständigen Tätigkeit
  • Einschlägige Gewerbeberechtigung
  • Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Salzburg
  • Unternehmenssitz im Bundesland Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Lebenslauf (Ausbildung und beruflicher Werdegang)
  2. Datenauszug des zuständigen Sozialversicherungsträgers
  3. Gewerbeschein
  4. Bonitätsbeurteilung und Stellungnahme der Bank (falls erforderlich)
  5. Kostenvoranschläge/Rechnungen
  6. Anträge bzw. Zusagen anderer Förderstellen zu diesem Projekt
  7. Übergabevertrag samt -bilanz bei Betriebsübernahme

Beschreibung

Die Jungunternehmer-Förderungsaktion des Landes Salzburg unterstützt wirtschaftlich eigenständige Klein- und Mittelunternehmen (KMU) durch gezielte Zinsenzuschüsse bei Neugründungen und Betriebsübernahmen im Bundesland Salzburg. Das Programm fördert sowohl natürliche Personen als auch Gesellschaften, die bislang nicht selbstständig tätig waren, und verlangt die Aufgabe der bisherigen unselbstständigen Beschäftigung. Innerhalb eines Zeitrahmens von sechs Monaten nach Gründungs- oder Investitionsbeginn kann ein Zuschuss auf Zinszahlungen beantragt werden. Ziel der Förderung ist es, die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken und innovativen Gründer:innen sowie Übernehmer:innen den Einstieg in den Markt zu erleichtern. Die Auszahlung erfolgt als Einmalprämie, und ein Verwendungsnachweis ist durch die Fördernehmenden oder die finanzierende Bank zu erbringen.

Teilnahmeberechtigt sind nur Gewerbeberechtigte mit Hauptsitz im Bundesland Salzburg und Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Salzburg. Zur Antragstellung sind unter anderem ein Lebenslauf mit Ausbildung und beruflichem Werdegang, ein aktueller Datenauszug des zuständigen Sozialversicherungsträgers sowie der Gewerbeschein beizulegen. Je nach Projektfortschritt können zusätzliche Unterlagen wie Bonitätsgutachten, Kostenvoranschläge, Nachweise anderer Förderzusagen und bei Betriebsübernahmen der Übergabevertrag samt Bilanz erforderlich sein. Anträge sind bis spätestens 31. Dezember 2026 einzureichen, wobei der Stichtag sechs Monate nach der erstmaligen Selbstständigkeit oder Investitionsaufnahme gilt. Die Förderungsmaßnahme bietet somit eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit für Gründer:innen und Übernehmer:innen, die das regionale Wirtschaftswachstum in Salzburg vorantreiben möchten.

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