Jungunternehmerförderung (Einmalzuschuss)
Einmalzuschuss zur Gründung oder Übernahme von KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich. Förderbar sind Investitionen zwischen EUR 50.000 und EUR 500.000. Anträge bis 30.06.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch die Förderung aktivierungsfähiger Investitionen in immaterielle und materielle Anlagegüter.
Förderfähige Ausgaben
- Aktivierungspflichtige immaterielle Investitionen
- Aktivierungspflichtige materielle Investitionen
- Umbaukosten
- Einrichtung/Ausstattung
- Ablösezahlungen im Zuge von Betriebsübernahmen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz und Investitionsstandort in Österreich
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft)
- Gründung oder Übernahme nicht älter als 3 Jahre zum Antragstermin
- Eigenmittelanteil von mindestens 25 % der Projektfinanzierung
- Gesellschaftsanteil des Jungunternehmers >50 %
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Länderbeiblatt Burgenland
- KWF-Beiblatt zum OeHT-Ansuchen
- Energieausweis
Bewertungskriterien
- Anreizeffekt des Vorhabens
- Schlüssigkeit des Unternehmenskonzepts
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Die Jungunternehmerförderung (Einmalzuschuss) bietet in ganz Österreich Gründer:innen und jungen KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 7,5 % der aktivierungsfähigen Investitionskosten. Gefördert werden immaterielle und materielle Anlagegüter sowie Umbau-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Ablösekosten im Rahmen von Neugründung oder Übernahme. Förderbar sind Projekte mit einem Investitionsvolumen zwischen EUR 50.000 und EUR 500.000. Voraussetzung ist ein Eigenmittelanteil von mindestens 25 %, ein Gesellschaftsanteil der Jungunternehmer:in von über 50 % sowie die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft). Nachhaltigkeitsaspekte, der Schlüssigkeit des Unternehmenskonzepts und der Anreizeffekt des Vorhabens fließen in die Bewertung mit ein.
Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn ausschließlich über das OeHT-Kundenportal. Notwendige Unterlagen sind u. a. Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Energieausweis (max. 3 Jahre alt) sowie länderspezifisches Länderbeiblatt Burgenland oder KWF-Beiblatt zum OeHT-Ansuchen. Kombinationsmöglichkeiten bestehen mit erp-Tourismuskredit, OeHT-Investitionskredit und OeHT-Haftungen. Anträge können bis zum 30. 06. 2028 eingereicht werden. Die Förderung unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Etablierung im österreichischen Tourismusmarkt.
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