Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme
Bundesweite Förderung zur Herstellung herausragender Kurzfilme (max. 30 Min.) mit Zuschüssen bis zu 40.000 €; Anträge immer zu definierten Sitzungsfristen (z.B. 10.02.2026, 25.08.2026).
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Produktion von kulturell prägnanten deutschen Kurzfilmen mit einer maximalen Spieldauer von 30 Minuten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Förderfähige Ausgaben
- Rechte und Manuskript
- Gagen (Darsteller*innen, Stab)
- Ausstattung und Technik
- Reise- und Transportkosten
- Versicherungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Hochschul- oder Übungsfilme
- Kosten vor Antragsstellung bzw. vor Zuwendungsbescheid (ohne vorzeitige Maßnahmegenehmigung)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hersteller*innen von Kurzfilmen
- Nachweis erheblicher deutscher kultureller Prägung (z. B. Originalsprache Deutsch oder deutsche Staatsangehörigkeit/Wohnsitz der Hauptbeteiligten)
- Mindestens zwei vorangegangene programmfüllende Filme oder Kurzfilme als Referenz
- Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland bzw. Niederlassung in Deutschland bei EU/EWR-Sitz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aussagekräftiges Anschreiben
- Kurzinhalt (max. 1.000 Zeichen)
- Synopsis
- Drehbuch in deutscher Sprache
- Nachweis der Verfilmungsrechte
- Stab- und Besetzungsliste
- Filmografie der Autor*innen, Regie, Kamera und Hersteller*in
- Drehplan und Angaben zu Drehzeitraum/-ort
- Branchenübliche Kalkulation
- Finanzierungsplan mit Nachweisen
Bewertungskriterien
- Künstlerisch-kreative Qualität
- Erhebliche deutsche kulturelle Prägung
- Diversität und Inklusion
- Wirtschaftliche Plausibilität der Kalkulation
Beschreibung
Die jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland oder EU/EWR-Niederlassung. Sie unterstützt die Herstellung künstlerisch anspruchsvoller deutscher Kurzfilme mit einer maximalen Spieldauer von 30 Minuten. Gefördert werden Produktionen, die eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung nachweisen – etwa durch Originalsprache Deutsch oder deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Wohnsitz der Hauptbeteiligten. Voraussetzung für eine Antragsberechtigung ist neben dem Nachweis der kulturellen Prägung auch die erfolgreiche Realisierung von mindestens zwei programmfüllenden Filmen oder Kurzfilmen als Referenz. Gefördert werden Projektkosten wie Rechte und Manuskript, Gagen für Darsteller:innen und Stab, Ausstattung und Technik, Reise- und Transportkosten, Versicherungen sowie Handlungskosten (bis max. 15 % der Herstellungskosten).
Als nicht rückzahlbarer Zuschuss können bis zu 40.000 € pro Kurzfilm beantragt werden, bei einer Förderquote von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Anträge sind stets fristgebunden einzureichen, Termine für 2026: 10.02.2026 und 25.08.2026 (Kurzfilmproduktion), 15.01.2026 und 01.09.2026 (Kinderkurzfilm). Eine Jury tagt zweimal jährlich und bewertet die Projekte nach künstlerisch-kreativer Qualität, kultureller Prägung, Diversität und Inklusion sowie wirtschaftlicher Plausibilität. Zur Antragseinreichung über das FFA-Serviceportal gehören u. a. ein aussagekräftiges Anschreiben, Kurzinhalt und Synopsis, Drehbuch, Nachweis der Verfilmungsrechte, Stab- und Besetzungsliste, Filmografien der Kerngewerke sowie eine branchenübliche Kalkulation und Finanzierungsplan. Diese Förderung eröffnet Produzent:innen die Chance, innovative Kurzfilme mit deutlichem Kulturbezug umzusetzen und im deutschen Kinofestivalsystem sichtbar zu machen.
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