Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme
Bundesweite Zuschüsse für die Herstellung herausragender programmfüllender Spiel-, Dokumentar- und Kinderfilme mit besonderer künstlerischer Qualität. Förderhöhen bis 1 Mio. € (Spielfilme) bzw. 500 000 € (Dokumentarfilme). Einreichungstermine 14.04.2026, 07.07.2026, 29.09.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der künstlerisch-kreativen Qualität programmfüllender Spielfilme, Dokumentarfilme und Kinderfilme durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Produktionskosten.
Förderfähige Ausgaben
- Produktionskosten (Herstellungskosten)
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Postproduktion
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten vor Antragstellung ohne vorzeitige Genehmigung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland bzw. bei EU/EWR-Sitz deutsche Niederlassung
- Antragstellung vor Drehbeginn bzw. frühestem Maßnahmenbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Budget- und Kalkulationsschema
- Letter of Intent Regie/Produzent*innen
- BAFA-Projektbescheinigung
Bewertungskriterien
- Künstlerische Qualität des Films
- Erhebliche deutsche kulturelle Prägung
- Realisation im vorgegebenen Zeitrahmen
- Verbreitungsauswertung (Festival/Kino)
- Eigenanteil und Finanzierungsstruktur
Beschreibung
Die jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme unterstützt bundesweit produzierende Unternehmen bei der Realisierung künstlerisch herausragender Spiel-, Dokumentar- und Kinderfilme. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss werden Herstellungskosten, Personal- und Sachaufwendungen sowie Postproduktion gefördert. Spielfilme können dabei mit bis zu 1 Mio. Euro, Dokumentarfilme mit bis zu 500 000 Euro bezuschusst werden. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland bzw. bei Sitz im EU/EWR-Ausland eine deutsche Niederlassung sowie die Einreichung vor Dreh- oder Maßnahmebeginn. Die Vergabe erfolgt in regelmäßigen Jurysitzungen auf Basis festgelegter Kriterien wie künstlerischer Qualität, erheblicher deutscher kultureller Prägung und realistischer Finanzierungsstruktur. KMU profitieren von einer Förderung, die nicht allein renommierten Produzent:innen vorbehalten ist, sondern auch Nachwuchsprojekten Raum für innovative Erzählformen bietet. Für Animations- und Experimentalfilme gelten in begründeten Ausnahmefällen abweichende Gesamtkostenhöhen.
Einreichungstermine sind für Spielfilme der 14. 04. 2026, 07. 07. 2026 und 29. 09. 2026, für Dokumentarfilme der 14. 04. 2026 und 08. 09. 2026 sowie für Kinderfilme der 01. 09. 2026. Gefordert werden eine ausführliche Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan mit Budget- und Kalkulationsschema, eine BAFA-Projektbescheinigung sowie Letters of Intent von Regie und Produzent:in. Die FFA Filmförderungsanstalt wickelt das Verfahren im Auftrag des BKM ab und bietet zur Orientierung Webinare und detaillierte Merkblätter an. Interessierte Unternehmen können über das FFA-Serviceportal alle Antragsunterlagen einreichen und den Status ihrer Förderung komfortabel verfolgen. Diese Produktionsförderung stärkt gezielt die kreative Vielfalt und Sichtbarkeit deutscher Filmkunst im In- und Ausland.
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